III.Armeekorps
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Befehle August 1939
Generalkommando II.Armeekorps                                                                                             Stettin, den 2.August 1939
   (Wehrkreiskommando II)
Abt.Ia         Nr.5741/39 geh.

Bezug: Gen.Kdo.III.A.K.Kdr.N(II) Az.Üb.Nr.1752/39 geh.v.31.7.39
Betr.: Einsatz zum Schanzen

An das Generalkommando III.Armeekorps Berlin-Grünewald
                                      .-.-.-.-.-.-.-.-.
1.) Das Gen.Kdo.ist damit einverstanden, daß Üb.Armee Nachr.Regt.537 bei schlechtem Wetter Notquartier im Raum Golinow - Schönhagen - Naugard - Hindenburg
    vom 9.8.39 bezieht.
2.) Für die Betriebsstoff-Versorgung des Üb.Armee-Nachr.Regts. 527 können keine beweglichen Tankstellen eingesetzt werden. Der Betriebsstoff ist vielmehr im
    Marschtanklager Stragard bei II./I.R.25 zu empfangen.
    Leere Kanister zum Umtausch bezw.Leerfaßraum sind mitzubringen.
 
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