| Befehle August 1939 |
| Generalkommando II.Armeekorps
Stettin, den 2.August 1939 (Wehrkreiskommando II) Abt.Ia Nr.5741/39 geh. Bezug: Gen.Kdo.III.A.K.Kdr.N(II) Az.Üb.Nr.1752/39 geh.v.31.7.39 Betr.: Einsatz zum Schanzen An das Generalkommando III.Armeekorps Berlin-Grünewald .-.-.-.-.-.-.-.-. 1.) Das Gen.Kdo.ist damit einverstanden, daß Üb.Armee Nachr.Regt.537 bei schlechtem Wetter Notquartier im Raum Golinow - Schönhagen - Naugard - Hindenburg vom 9.8.39 bezieht. 2.) Für die Betriebsstoff-Versorgung des Üb.Armee-Nachr.Regts. 527 können keine beweglichen Tankstellen eingesetzt werden. Der Betriebsstoff ist vielmehr im Marschtanklager Stragard bei II./I.R.25 zu empfangen. Leere Kanister zum Umtausch bezw.Leerfaßraum sind mitzubringen. |
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