2.leichte Division
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Befehle Oktober 1939
OKH,                                                                                                                                                   Berlin den 3.10.1939
Befehlshaber des Ersatzheeres
AHA Nr.3055/39 g.Kdos.Ia4


I. Nachstehende Verbände und Einheiten werden in ihre Friedensstandorte bzw. Aufstellungsorte zurückgeführt und treten mit Eintreffen unter den Befehl des B.d.E.:
   a) Gen.Kdo.XV.A.K. mit Stabs- und Korpstruppen
      Gen.Kdo.XVI.A.K. mit Stabs- und Korpstruppen
      1.Panz.Div. IX
      2.le.Div. IX
      4.Panz.Div. unleserlich
     
3.le.Div. III
      1.le.Div. unleserlich
      3.Inf.Div.(mot) X
   b) I./Panz.Rgt.25 IX
      Pi.Sturmkp.Roßlau XI


 1.Die Bewegungen in die Einladegebiete sind angeordnet. Mot.Teile mit Ausnahme der Gleiskettenfahrzeuge, werden auf Reichsgebiet eingeladen. Die örtlich zuständigen W.Kdo. haben
   für Unterbringung zu sorgen, als Einladegebiet sind vorgesehen: Gr.Strehlitz – Vosswalde, Trachenberg – Steinau, Raum Schneidemühl.
 2.Die voraussichtlichen Eintreffzeiten in den Einladegebieten bzw. Endzielen werden nach Erhalt der Unterlagen mitgeteilt werden.
  
Die Versorgung der Verbände und Einheiten zu vorstehend Ia-c hat durch die örtlich zuständigen Wehrkreiskommandos nach der Verfügung OKH/B.d.E./Ia/Ib Nr.6040/39 geh.v.1.9.39 zu erfolgen.

II. Für nachstehende Verbände und Einheiten ist Verlegung nach Westen angeordnet und unterliegen diese nach erfolgten Durchführung nicht mehr der Bezugsverfügung 3)
    a) A.O.K.10 mit Stabstruppen
      
Gen.Kdo.VII.A.K. mit Stabs- und Korpstruppen
       Gen.Kdo.XI.A.K. mit Stabs- und Korpstruppen (ohne Kps.Artl.)
       Gen.Kdo.XIII.A.K. mit Stabs- und Korpstruppen (ohne Kps.Artl.)
       14.Inf.Div., 24.Inf.Div., 18.Inf.Div., 31.Inf.Div., 19.Inf.Div., 68.Inf.Div.
    b) M.G.Btl.6, 7, 8 (bereits mit III.A.K. abtransportiert) und 15;
       Beob.Abt.(jetzt Herestruppen)4,7,8,10,13,14,17,18,19,28,29,30,38,44
       Stb.Pi.Rgt.(mot) 617 und 620;
      
Pi.Btl.(mot) 47,48,51
      
Br.Kol.B (mot) 1./427
       Verm.Abt. 602, 608 und 631.
  1. Für die unter vorstehend II)a) und b) aufgeführten Verbände und Einheiten gilt Ziffer I,2 entsprechend.
III. Alle anderen, nicht bereits vorher befohlenen der in vorstehenden Ziffern I und II nicht aufgeführten Verbände und Einheiten verbleiben zunächst im Osten.
     Die danach im Osten verbleibenden Verbände und Einheiten (mit Ausnahme der unter nachstehender Ziffer IV aufgeführten Heeres- und Armeetruppen) unterliegen nicht mehr der Bezugsverfügung 3).
    
Über rückwärtige Dienste, Transport-Dienste, Bautruppen und Nachrichtentruppen erfolgt Sonderweisung.
 
F e r n s c h r e i b e n (Eingang 8.10.39)
An
Stellv.Gen.Kdo.(W.Kdo.)II-XIII,XVII

1) Während des Aufenthaltes der mot.Verbände im Heimatgebiet werden bzgl. Ausbildung unterstellt:
    a) Dem Gen.Kdo.XV.A.K.:    2.Panz.Div.
                               6.Panz.Div.    (bisher 1.le.Div.)
                               7.Panz.Div.    (bisher 2.le.Div.)
                               13.Inf.Div.(mot)
    b) Dem Gen.Kdo.XVI.A.K.:   1.,4. und 5.Panz.Div. sowie 3.le.Div.
    c) Dem Gen.Kdo.XIX.A.K.:   3.und 10.Panz.Div. sowie 20.Inf.Div.(mot)
       Gen.Kdo.XV,XVI und XIX.A.K. unterstehen dem B.d.E.

2) Der Kommandierende General des XIX.A.K., ist gleichzeitig mit der Überwachung der Ausbildung aller im Heimatgebiet abgestellten mot.Verbände beauftragt.
   Die Umorganisation und Auffrischung der Verbände erfolgt durch B.d.E.

OKH/BdE Nr.7781/39 geh.AHA/Ia
 
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