Befehle Oktober 1939 |
Division Reinhardt
Div.Gef.Stand, den 17.9.39 |
Korpskommando XV.
Kloster Paprotnia, 23.9.39. Abt.Qu 20.00 Uhr Besondere Anordnungen für die Versorgung Nr. 24 =============================================== Neuer Versorgungsauftrag: 1.) Für die Vorbereitung eines Angriffs auf Modlin stehen ab sofort Versorgungsgebiete "Munitionswesen und Wegebau" im Vordergrund. Neben dem laufenden Bedarf an Munition ist für den Angriff bei 29.Div.(mot) und 2.le.Div, eine volle 1.Ausstattung in den Div.Ausgabestellen niederzulegen. 29.Div.(mot) füllt zunächst Mun.Ausgabestelle Leszno auf. Nach Ausbau des Weges Lubiec Wiersze ist nördlich des Waldes Kampinoska eine 2.Div.Ausgabestelle einzurichten. Außer den Mun.Kol. der Div.Nachsch.Fhr. sind die Betr.St.- Kolonnen zu Mun.Transport heranzuziehen. Korpsnachsch.Fhr.415 führt ab 24.9. mit 2 Kolonnen der 29.Div.(mot) Mun. aus A.M.L. Rawa nach Div.Ausgabest.Leszno zu. Beim Niederlegen einer 1.Ausstattung in den Div.Ausgabestellen steht Artl.Mun. und Mun. für schwere Inf.Waffen und die Nebelabt. im Vordergrund. Munitionswesen: 2.) Mun.Empfang siehe Anlage 1. Verwaltungswesen: 3.) Das Korps bleibt auf A.V.L.Rawa-Süd angewiesen. Die A.V.L.Rawa-Julianow und Rawa-Süd sind angewiesen, sich mit ihren Beständen sich gegenseitig zu ergänzen und auszuhelfen. 4.) Verpflegung auf Eisenbahntransporten: Die angespannte Betriebslage der Reichsbahn zwingt bei der Durchführung von Transportbewegungen oft zur Einschränkung der Betriebsaufenthalte. Dadurch wird häufig die für die Verpflegungsauseabe vorgesehene Zeit derart verkürzt, daß warme Kost aus der Feldküche nicht mehr verabreicht werden kann. Um Benachteiligungen der Truppe zu vermeiden, sind daher an alle größere Transporte antretenden Verbände und Einheiten neben der ersten Ausstattung gemäß Ziff.29 A.E.W.Verpfl.V. Feldküchenkost und kalte Kost für die Fahrtdauer auszugeben. Die Intendanten streben bei Ausgabe kalter Kost eine derartige Zusammensetzung an, daß sie auch ohne Zubereitung verzehrt werden kann. Sie veranlassen, daß die Truppen beim Eintreffen im Ausladegebiet über die erste Ausstattung verfügen. 5.) Leistungsbescheinigungen: Die bei den Truppenteilen und Dienststellen vorhandenen roten Leistungsbescheinigungen (nicht Beitreibungsbescheinigungen) sind umgehend (ohne Auszahlungsverordnung) unter Einschreiben an die für die Einheiten zuständige Wehrersatzinspektion zu senden. Sanitätswesen: 6.) A.-San.Komp. 1./542 in S o c h a c z e w eingesetzt. 7.) Krankensammelstelle Lublinitz, Belchatow und Wloszcowa sind aufgelöst. 8.) Für die Beförderung der San.Offz.-Anwärter d.B. und der Ärzte und Medizinalpraktikanten, die zur Zeit ihren Wehrdienst ableisten, haben gem. Verfg. Heeresarzt beim O.K.H. (Gen.Qu.) Nr. 1959/59 vom 20.9,39 die Bestimmungen der D 3/8 als Anhalt zu. dienen. H.Dv. g 151 Kap. E, Abschnitt 111 findet keine Anwendung. Kraftfahrwesen: 9.) Bahnhof Piotrkow ab 22.9. nur Ausladebahnhof für Betr.Stoff. In Nähe liegende Verbände könne am Bahnhof Piotrkow empfangen, Abgabe nur in ganzen Gebinden, Empfang kleinerer Mengen in Tankstelle für Einzelkraftfahrzeuge Piotrkcw (Ausgang nach Radomsk). 10.) Bei Betr.St.Empfang sind grundsätzlich Schmiermittel nur bis zum Prczentsatz der H.Dv.90, Teil 2, S.53 mitzuempfangen. Größerer Bedarf an Schmiermittel ist beim Korps gesondert zu beantragen. 11.) Auf das Verbot, daß Divisionen oder Truppenteile sich Betriebsstoffreserven in Form von eigenen Lagern oder ähnlich anlegen, wird erneut hingewiesen. Über die Betr.St.Kolonnen hinaus besitzen Div. und Truppenteile keine Vorräte. 12.) Trotz wiederholter Befehle, erbeutete poln. Betr.St.Vorräte nicht zu verwanden, liegt ein neuer Verstoß gegen diesen Befehl vor. In der Pulverfabrik Pionko lagerten etwa 300 cbm Benzol mit O.Z. Über 120 Verbände, vor allem der Luftwaffe, haben davon über die Hälfte abtransportiert. 13.) Bisher wurde im Verhältnis zum Neuempfang Altgummi nur in geringem Umfange abgeliefert oder zum Abschub angemeldet. 14.) Die Rohstofflage an Gummi erfordert die Erfassung jeden alten Reifens und Schlauches. 15.) Die Divisionen veranlassen geschlossene Rückführung an die Armeekraftfahrparke. 16.) Armeekraftfahrpark Tschenstochau nimmt ab 24.9. keine instandsetzungsbedürftigen Kraftfahrzeuge mehr an. 17.) Da die Kraftfahrparke noch nicht über Tiefladeanhänger verfügen, sind abzuschleppende Panzerkampfwagen durch die Panzerwerkstattkompanien nach den Armeekraftfahrparken abzuschleppen. 18.) Bei ausgefallenen Panzerfahrzeugen sind nur Instandsetzungen zur Wiederbeweglichmachung vorzunehmen. Für weitergehende Zwecke dürfen Panzerersatzteile den Panzerersatzteillagern nicht mehr entnommen werden. Instandsetzungen, die über Beweglichmachung hinausgehen, werden von Erzeugerfirmen in der Heimat ausgeführt. Von den Panzerregimentern usw. angesammelte Ersatzteilvorräte, die beim Abtransport mit eigenen Mitteln nicht befördert werden können, sind schon jetzt an die Armeekraftfahrparks zur Abgabe an die Panzerersatzteillager zurückzuliefern. Rücktransport der Panzerersatzteillager erfolgt in den nächsten Tagen. 19.)Anforderungen von Ersatzteilen und Bereifung sind auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. In der Ausstattung nicht vorgesehene Vorräte dürfen nicht angefordert werden. G e r ät w e s en: 20.) Die Armeeparke für Allgemeines Heergerät und für Nachr.Gcrät sind ab 22.9. in Jastrzab (8 km ostw. Szydlowieo) ausgabebereit. O r d n u n g s d i e n s t e : 21.) Verkehrsregelung: Feldgend.Tr.415 übernimmt weiter die Verkehrsregelung A.M.L. Rawa, Blonie und Paprotnia. 22.) Gefangenenwesen: Gefangenensammelstelle der 2.le.Div. Paprotnia ist aufgelöst. Abt.Qu. 24.9. Kloster Paprotnia. Anlage 1 Munitionswesen: 1.) Mun.-Empfang am 23.9.39 29.Div.(mot) 501 Schuß 15 cm Gr. 19 Be = 30 t durch K.Nachsch.Fhr.zugeführt 890 Schuß 15 cm Gr. 19 Be = 53 t durch 29.Div.in Rawa abgeholt 15 cm Gr. 19 Be = 83 t 450 Schuß 15 cm Gr.19 Nb. = 27 t durch 29.Div.in Rawa abgeholt 2000 Schuß 1.F.H.18 = 48 t " " " " " 29.Div.(mot)insgesamt = 158 t ====== 2.) Im A. M. L. R a w a sind vorhanden: 3 000 Schuß für l.F.H.18 (Pz.) = 72 t 4 000 " " s.F.H.18 = 240 t 2 090 " " s.10 cm K.18 = 70 t 382 t ===== 3.) Im Laufe der Nacht treffen weiter ein: 2 K E. l.I.G.18 = 30 t 2 K.E. s.J.G.33 = 45 t 1 Mun.-Zug l.F.H.18 = 450 t 6 K.E. s.10 cm K.18 = 90 t 24 K.E. s.F.H.18 = 360 t insgesamt = 975 t 4.) Mun.-Empfang am 24.9.39 im A.M.L. R a w a: 29.Div.(mot) und 2.1e.Div. zur Auffüllung auf den in Ziff. 1 des Versorgungsbefehls befohlenen Stand. Ausserdem: 29.Div.(mot): 2 000 Schuß für l.J.G.18 = 15,7 t 2.1e.Div. 200 Schuß für 1.J.G.18 = 1,6 t 1050 " " 1.F.H.18 = 25 t 26,6 t ====== 5.) 29.Div.(mot) werden am 24.9.1939 durch 2 Kolonnen Korpsnachschub-Führer nach Lesczno zugeführt: 1260 Schuß l.F.H.18 (Pz.) = 30 t 900 Schuß s.10cm K.18 = 30 t 60 t ===== |
Armee=Oberkommando
8
A.Gef.8tand Grodzisk‚ den
27.9.39. Abt.Ia Nr.35/39 A r m e e b e f e h l . 1.) Die Festung Warschau hat sich bedingungslos ergeben. 2.) Ab 27.9. 24,00 Uhr ist Waffenruhe vereinbart. XIII. und XI.A.K. halten ihre zur Zeit erreichten Stellungen in Gefechtsgliederung besetzt. 3,) Dem poln. Oberkommando sind die in beiliegender Karte +) 12,00 Uhr zusammengezogen und zum Abmarsch und dem 208.Inf.Div. für diesen Zweck 8.) Nachrichtenverbindungen unverändert. Befehlsempfänger (Offz.) von Gen.Kdo.XV.A.K.‚ 24.Inf.Liv.‚ Armeebeobachtungswarte: Verwaltungsgebäude der Flugzeugwerke |
Armeeoberkommando 8 A.H.Qu.Lodz, den
28.9.39 O.Qu. 2 Anlagen Besondere Anordnungen Nr.35 für die Versorgung der 8.Armee 1.) Allgemeines. a) Zu Armeebefehl In Nr. 35/39 vom 27.9.39 Es leiten: X.A.K. die Versorgung der 213. u. 221.Div. XI.A.K. die Versorgung der 18., 19. u. 24.Div. XIII. A.K. die Versorgung der 10., 31. u. 46.Div. XV.A.K. die Versorgung der 29. u. 2.lei.Div. sowie der SS—Leibstandarte. Armee leitet die Versorgung der 3.1ei.Div., der 50. u. 208.Div. u. Kampf—Verb.Netze. 50.Div. empfangt die Besonderen Anordnungen für 208.Div. und Kampf.—Verb. Netze mit. Befehlsempfang: täglich 23,00 Uhr bei A.O.K.8/O.Qu., Lodz, chem. poln. Gen.Kdo. b) Gefangennahme von Angehörigen feindlicher Luftwaffen: Abgeschossene, notgelandete oder mit Fallschirm abgesprungene feindliche Flieger sowie sonstige gefangengenommene Angehörige feindlicher Luftwaffen sind sofort der nächstgelegenen Dienststelle der Luftwaffe gem. Anlage 1, Ziff. 1 zuzuführen, die sie wiederum zur Vernehmung den in Anlage 2 genannten Vernehmungsstellen beschleunigt zuführt. Die allgemeinen Richtlinien für die Gefangennahme sind dabei unbedingt einzuhalten. c) Polnische Pfadfinder: Nach einer zuverlässigen Meldung wurden polnische Pfadfinder durch polnische Behörden angewiesen, in dem von Deutschen besetzten Gebiet zu verbleiben, um genaue Feststellungen zu treffen, welche Truppen anrücken, in welcher Richtung der Weitermarsch erfolgt, wo Kolonnen liegen usw. Diese Feststellungen werden durch Mittelsmänner weitergeleitet. Die Aktion wird durch polnische Lehrer geleitet. d) Fahndung: Der Flieger Karl D o n n y , Aufkl.St.5( H)/13, Erkennungsmarke Nr. 47, geb. am 1.12.16 in Wien, zuletzt dort Hellwaystraße 21/11, wohnhaft gewesen, hat sich am 15.9.39 in Lodz unerlaubt von seiner Truppe entfernt. Personenbeschreibung 1,68 groß, kräftig, blonde Haare, graue Augen spricht Wiener Mundart. Donny ist bei Antreffen festzunehmen unter sofortiger Mitteilung an A.O.K.8/Ic./A.O. und Aufkl.St.5.(H)/13. e) Verhalten in Kriegsgefangenschaft: Durch Einbau von Anlagen in Kriegsgefangenenlagern, Lazaretten und Unterkünften versucht der feindliche Nachr.Dienst wichtige militärische Nachrichten aus Gesprächen gefangener deutscher Soldaten untereinander zu erlangen. Es wird gebeten, für Belehrung aller Wehrmachtangehörigen im dortigen Bereich Sorge zu tragen. 2.) Munition a) Die einzelnen Korps empfangen nachstehend aufgeführte Mun.: (Fehl zur 1.Ausstattung) -------------------------------------------------------------- Mun. Art : Mun.-Lager Lowicz Jezew Mszczonow in t in t in t für X.Korps. Empfangszeit: 28.9.v.14-16.00 Uhr l.J.G.18 3,0 s.F.H.18 30,0 1.F.H.16 60,0 Stielhandgr. 2,25 für XI.Korps. Empfangszeit: 28.9.v.16-18,00 Uhr Pist.Patr.08 0,025 2 cm Spr.Gr.L'spur 1,4 3,7 cm Pak 0,25 1.J.G.18 3,0 s.Gr.W. (8cm) 3,0 l.F.H.18 9,3 s.10cm K.18 95,0 s.F.H.18 41,8 Stielhandr. 3,5 für XIII.Korps. Empfangszeit: 20.9.v.18-19,00 Uhr Inf.Mun. 6,2 s.J.G.33 7,0 s.Gr.W.(8cm) 2,8 1.F.H.18 24,6 s.10cm K.18 58,8 s.F.H.18 88,7 T-Minen 5,3 Spreng- und Zündmittel 0,2 für XV.Korps. Empfangszeit: 28.9.v.14-16,00 Uhr s.F.H.18 63,0 b) Die einzelnen Korps bzw. Artl.Kdr.20 sind dafür verantwortlich, daß über die 1.Austattung hinaus etwa noch vorhandene Mun. nicht in Feuerstellungen bzw. Mun.Ausgabestellen liegen bleibt. Überschüssige Mun. ist den Armee-Mun.Lagern.Lowicz und Mszczonow zuzuführen 3.) Verwaltungswesen: a) Verpflegpng aus dem Lande: Nachdem die Kampfhandlungen im wesentlichen abgeschlossen sind, muß die Truppe mit Rücksicht auf die angespannte Ernährungslage im Reich noch mehr als bisher aus dem besetzten Gebiet leben. Frischfleisch, Frischgemüse und Kartoffeln sowie Pferdefutter müssen aus dem Lande entnommen werden. Der Verpflegungsnachschub wird sich im wesentlichen auf Brot und Getränke beschränken, die jedoch nur in Grenzen des tatsächlichen Verbrauchs zu empfangen sind. Die Lebensmittel sind beim Ankauf b a r mit Zloty oder zukünftig mit Reichskassenscheinen zu bezahlen. Die Divisionen haben zur Ausnutzung des Landes die Schlächtereizüge insbesondere zur Herstellung der Abendkost einzusetzen. Die Viehaufbringung hat im Einvernehmen mit den örtlich zuständigen Landräten zu erfolgen. b) Verpflegung: (1) Am 29.9.39 wird dem XIII.A.K. aus dem A.V.L. Lodz mit der Bahn nach Grodzisk für 10., 31. u. 46.Div. und Koprs-Art. je ein Tagessatz Verpflegung zugeführt. Eintreffeziten sind beim Bahnbetriebsamt Kaluszki zu empfangen. Die Div. und für die Korps-Art. der Korps-Int. XIII.A.K. sind für die rechtzeitige Abholung der Verpflegung auf Bahnhof Grodzisk verantwortlich. (2) XV.A.K., 29.Div.(mot) und 2.lei.Div., ferner die 3.lei.Div. empfängt einen Tagessatz Verpflegung aus dem A.V.L. der 10.Armee Rawa Mazowiecka. (3) XI.A.K. erhält für 18., 19. u. 24. Div. mit A.Nachsch. Kol. aus A.V.L. Lodz einen Tagessatz Verpflegung nach Sochaczew, Westausgang in Richtung Lowicz, zugeführt. Eintreffen ab 16,00 Uhr. (4) X.A.K. wird für 221. Div. mit A.Nachsch.Kol. aus A.V.L.Sieradz ein Tagessatz Verpflegung nach Ruszki, 6 kn: nordwestl. Sochaczew. zugeführt. Eintreffen ab 16,00 für 213.Div. mit A.Nachsch.Kol. aus A.V.L. Sieradz ein Tagessatz Verpflegung nach Leszno, 6 km nördl.Blonie, Eintreffen ab 16,00 Uhr. (5) Für 50., 208.Div. und Brigade Netze wird ein Tagessatz nach Ruszki, 6 km nordwesti.Sochaczew, Eintreffen ab 16,00 Uhr. (6) Art.-Gruppe des Art.-Fhr.20 erhält mit A.Nachsch.Kol. aus A.V.L. Lodz zwei Tagessätze Verpflegung nach Skierniewice, Südausgang in Richtung Gluchow. Eintreffen ab 15,00 Uhr. c) Unentgeltliche Abgabe von Verpflegung: Die an Einheiten des Heeres, der Luftwaffe, der Kriegsmarine und der SS-Verfügungstruppe ausgegebene Verpflegung wird ab 1.X-Tag unentgeltlich empfangen. Die gleiche Regelung gilt auch für diejenigen Einheiten des R.A.D. und der Polizei.(einschl. des Hilfs- und Sicherungsdienste) die infolge ihres Einsatzes auf Empfang der Verpflegung von Heereseinrichtungen angewiesen sind. d) Heimatkraftfährpark VIII, Abschleppkommando Major Bergemann wird bis auf weiteres wirtschaftlich dem Kf.-Fark 531 zugeteilt. e) Kriegsstammrollen: In sinngemäßer Anwendung der H.Dv.g 2 (Dienstanweisung für die Einheiten des Kriegsheeres) sind für Offiziere, Wehrmachtbeamte und Mannschaften des Feldheeres von den Feldverwaltungs- bzw. Felddienststellen Kriegsstammrollen zu führen. 4.) Sanitätswesen: a) In Warschau ist am 28.9.39 ein A.-San.Zweigpark am Nordrand des Flugplatzes Okezie eingerichtet worden. Der A.-San.Zweigpark Sieradz wird am 29.9.39 eingezogen. Der A.-San.Zweigpark Lodz und die Arznei- und Verbands-mittenusgnbestelle in Skierniewice bleiben bestehen. b) Soweit approbierte Ärzte noch bei der Truppe dienen, sind sie gem. Mob.-Plan (Heer) Abschn. 111, Ziff. 1 c zum San.Dienst zu überführen. 5.) Veterinärwesen: Ab 29.9.39, 8,00 Uhr ist ein weiterer Beutepferdesammelplatz in Gusow? (12 km südostw. Sochaczew) aufnahmebereit. Die bereits eingerichteten Beutepferdesammelplätze werden nochmals zur Kenntnis gebracht. Sie befinden sich: Lodz, Kaserne der schweren Artillerie, Hallerplatz M1odzieszyn (10 km südl. Wszogrod) Nieborow (9 km südostw. Lowicz) Abholen von Beutepferden durch die Sammelplätze der Armee ist nicht möglich. Die Pferde sind den Sammelplätzen,notfalls durch Heranziehung von Gefangenen, zuzuführen. 6.) Gerätewesen: Dem Fz.Stab 8 wird die Oberleitung über folgende Beutesammelstellen der 8.Armee übertragen werden: Warta, Aleksandrow, Ozorkow, Jezow und Sochaczew. 7.) Bewachung der Postanstalten: In allen mit Orts-Kdtrn. belegten Orten übernehmen die Orts-Kdtrn. die Bewachung und ordnungsgemäße Übernahme der verhandenen Postanstalten, sodaß alsbaldige Übernahme und Inbetriebnahme durch Fachpersonal erfolgen kann. Die Postanstalten sind von Belegung durch Truppen freizuhalten. Anlage 1 zu den Bes. Anordnungen Nr. 35 für die Versorgung der 8. Armee und die rückw. Dienste. Allgemeine Richtlinien für die Gefangennahme feindlicher Flugzeugbesatzungen und für die Sicherstollung fliegerisehen Geräts 1.) Unverzügliche Benachrichtigung einer der genannten Luftwaffendienststellen: Fliegerhorstkommandantur,(bzw. E—Hafen, Feldflug2latz) Luftzeugamt, Luftpark. 2.) Besatzungen sofort von Flugzeug und anderem Gerät trennen. Keine Vernehmung einleiten. 3.) Besatzungen voneinander trennen, damit Unterhaltung vermieden wird. Sicherung der Kriegsgefangenen in Einzelhaft. 4.) Vernichtung von allen Gegenständen (Fluggerät und Privateigentum) unbedingt verhindern. 5r) Flugzeug unberührt sicherstellen, jedoch nicht in Hallen oder in der Nähe leichtentzündlicher Stoffes 6.) Persönliches Besitztum des Gefangenen sicherstellen, soweit es für die Nachrichtengewinnung von Bedeutung sein kann (Briefe, Scheckbuch, Soldbuch usw.). 7.) Verzeichnis über beschlagnahmte Gegenstände aufstellen und abholender Luftwaffendienststelle gegen Quittung aushändigen. 8.) Die Richtlinien finden sinngemäß ihre Anwendung auf feindliche Fallsehirmschützen und Luftlandetruppen. Anlage 2 zu den Bes. Anordnungen Nr. 35 für die Versorgung der 8. Armee und die rückwärtigen Dienste. Verzeichnis der Vernehmungsstellen für Kriegsgefangene ====================================================== der französischen und britischen Luftwaffe. ========================================== Luftgau III B e r l i n " IV D r e s d e n " VI M ü n s t e r " XI H a n n o v e r " VII M ü n c h e n " XII W i e s b a d e n " XIII N ü r n b e r g Kommandeur der Luftwaffe bei der Heeresgruppe C " " " beim A.O.K.1 " " " beim A.O.K.5 " " " beim A.O.K.7 bei der Armee Abt. A. |
29. D i v i s i o n
Div.Gef.St.Zyradow, den 28.9.39. Abt.Ib Besondere Anordnungen für die Versorgung Nr. 27. ================================================ 1.) Gerichtsurteil. Der Kanonier Karl Heinz Bodenburg 3.le.Flak-Abt. 76 ist heute durch das Feldgericht des XV.A..K, wegen Plünderung zu 7 Monaten Gefängnis verurteilt worden, weiter ist auf Dienstentlassung erkannt worden. Er hat einem Friseur in Milanowek nachdem er sich von ihm hat rasieren und die Haare schneiden lassen einen Ring, den dieser am Finger trug, abgenötigt und mitgenommen. Der Kommdierende General hat das Urteil bestätigt. 2.) Munitionswesen. a) Am 29.9.39 ab 5,00 Uhr wird durch 29.Division und 2.le.Div. die in der Mun.-Ausgabestelle Leszno (Zuckerfabrik) für den Beschuß von Modlin niedergelete Munition (700 t) nach dem A.M.L.Lowicz zurückgeführt. Hierzu stellt Div.-Nachschubführer 29: 1 Offizier (W) und 1 Feuerwerker. Meldung 4,45 Uhr in Leszno (Zuckerfabrik) bei Obit.(W) Herbach 2 Züge der Nachschubkompanie. Eintreffen mit ersten Teilen der Kolonnen. 1 - 8 kl. Kw. - Kolonne 29. Eintreffen der Kolonnen: 1. - 4. kl.Kw.Kolonne 29 um 5,00 Uhr in Leczno, 5. - 8. kl.Kw.Kolonne 29 um 6,00 Uhr in Leszn,:l. Über wiederholtes Fahren der Kolonnen entscheidet das Korps-Kommando. b) Die für verst. J.R.71 mit 1.F.H.18 - Mun. abgestellte Kolonne ist im A.M.L. Lowicz zu entladen und durch Div.-Nachschubführer mit den entsprechenden Anteil der bereits am 28.9. in A.M.L. Lowicz empfangenen s.F.H.18 -Mun. zu beladen. 3.) Kraftfahrwesen. 29.Division füllt Betr.Stoff nach aus Armee-Betr.Stoff-Lager Sochaczew. Ausgabezeiten: Täglich von 8.00 bis 13.00 Uhr und von 18.00 bis 23.00 Uhr. |
Armeeoberkommando 8 A.H.Qu.Lodz, den
29.9.39 O.Qu. Besondere Anordnungen Nr.36 für die Versorgung der 8.Armee 1.) Allgemeines. a) V o l l z i e h e n d e G e w a l t i n W a r s c h a u e i n s c h l . S t a d t t e i l P r a g a ü b e r n i m m t d e r O b e r b e f e h l s h a b e r d e r 8. A r m e e b) Es ist vorgekommen, daß poln.Kriegsgefangene deutschen Soldaten erhebliche, teils aus poln.Kriegskassen stammende Gelder übergeben haben, die von den Kp.usw.für eigene Zwecke zurückbehalten worden sind. Es wird darauf hingewiesen, daß alle gleich woher stammenden Beutegelder unverzüglich der Armeekasse zuzuführen sind. Zuwiderhandlungen werden nach §128 Abs.2 des Militärstrafgeetzbuches gerichtlich bestraft, wonach derjenige mmit Gefängnis bis zu 3 Jahren bestraft werden kann, der sich rechtmäßig erbeutetes Gut, das er abzuliefern verpflichtet war, rechtswidrig zueignet. Die Verantwortlichkeit trifft in erster Linie die Kompanie- usw.Chefs. c) Für den Bereich der 8.Armee ist von dem Hernn Oberbefehlshaber die Errichtung eines Sondergerichts mit dem Sitz in Lodz angeordnet worden. Das Sondergericht hat nunmehr seine Tätigkeit in Lodz aufgenommen. Geschäfts- und Verhandlungsräume befinden sich im Hause des Standgerichtes (Sad Grodzki) in der Trebackstr.18. Vorsitzender ist Landgerichtsdirektor Dr.Welz. Vertreter der Staatsanwaltschaftz ist Staatsanwalt Humbert. Bei den Heeresgerichten anhängig werdende Strafsachen gegen Landeseinwohner können nunmehr an das Sondergericht abgegeben werden. d) Die Wehrmachtsangehörigen unterliegen in vollem Umfang ab sofort an allen Grenzen den für diese bestehenden Bestimmungen über Zoll-, Devisen- und Warenverkehr. (Siehe anliegendes Merkblatt, Anlage 2) 2.) Verwaltungswesen: a) Am 30.9.39 wird aus dem A.V.L. Lodz mit der Bahn je ein Tagessatz Verpflegung zugeführt: Dem XIII.A.K. für 10., 31. u. 46.Div. und Korps-Art. nach Bhf. Pruszkov. Dem XI.A.K. für 18., 19. u. 24.Div. nach Bhf. Grodzisk. Die Div. und für die Korps-Art. XIII der Korps-Int. XIII sind für rechtzeitige Abholung der Verpflegung auf den Bahnhöfen Pruszkow und Grodzisk verantwortlich. Die Waggons sind beschleunigt zu entladen. XV.A.K., 29.Div.(mot) und 2.1ei.Div. sowie die 3.lei.Div. werden auf das A.V.L. der 10.Armee Rawa Mazowiecka angewiesen. Aus dem A.V.L. Lodz werden mit A.Nachsch.Kol. je ein Tagessatz Verpflegung zugeführt: dem X. A.K. für 221.Div. sowie der 50,Div. einschl. der Brigade Netze und 208.Div. nach Ruszki, 6 km nordwestl. Sochaczew. Eintreffen etwa 16,00 Uhr. der 213.Div. nach Leszno, 6 km nördl. Blonie. Eintreffen etwa 16,00 Uhr. b) 2.Kp. Rgt.Göring wird dem XIII.A.K.(10.Div.) wirtsschaftlich zugeteilt. c) Mannschaftsdecken: Zur Gewinnung eines Überblickes über die Ausrüstung Truppen mit Mannschaftsdecken ist dem A.O.K., divisionsweise gesammelt, der Fehlbestand an Decken bis zum 4.10.39 anzuzeigen. Dabei ist gleichzeitig zu melden, über wieviel Decken (von der Heimat mitgeführte, angekaufte, auf Beitreibungsbesch. beschaffte, von Gefangenen usw. erbeutete Decken) die Truppen bereits verfügen. Armeetruppen reichen ihre Meldung unmittelbar beim A.O.K. ein. d) Verwaltungsbestimmungen siehe Anlage 1. 3.) Sanitätswesen: a) Den in den Lazaretten diensttuenden polnischen San.Offz. ist der dienstgradmäßige Wehrsold nach den Sätzen für deitsche Offiziere auszuzahlen. Die Zahlung darf nicht in deutscher Währung erfolgen. b) Gruppe Kriegslazarettdirektor des Stabes Kr.Lz.Abt.571 tritt zum Stab Kdt.Warschau zur Versorgung der Lazarette und Krankenhäuser in Warschau. Benötigte San.Dienste sind beim A.Arzt 8 anzufordern. c) Korps-Arzt X regelt die Versorgung der poln. Verwundeten südl. der Weichsel bei Modlin. (Durch Einzelbefehl voraus.) d) Die Wah1 zum San.Offz. hat zu erfolgen: Für die Unterärzte bei den Feldtruppenteilen durch die Sanitätsoffiziere der Div., für die Unterärzte bei den Sanitätsdiensten durch die Sanitätsoffiziere bei diesen Dienststellen; für die Unterärzte im Ersatzheer durch die Sanitätsoffiziere bei den San.-Abteilungen des Wehrkreises. e) Es wird darauf hingewiesen, daß Verwundete mit Lungenschüssen nicht im Flugzeug transportiert werden dürfen. f) Sanitätssoldaten und Sanitätsdienste d.B., die Medizin-studierende in klinischen Semestern sind, können auf Antrag zur Fortsetzung des Studiums in San.-Ersatzkp. versetzt werden. Studium ist nur in Berlin, Jena, Leipzig, Wien und München, möglich. g) Die Korpsärzte melden umgehend, wo die von den Div. zur Versorgung von Verwundeten in Warschau bereitgestellten San.Kp. stehen. h) Bis auf weiteres sind Transporte liegend Transportfähiger nach dem Lazarett 4b/531 (Krankenhaus Präs.Moszickim Zagajnikowa),sitzend Transportfähiger nach dem Lazarett 4b/531 (Justitzpalast, Dambrowskiplatz) zu leiten. Nach dem Kriegslazarett 1/531 (ehem.poln.Militärspital, Zeromskiego) sind bis auf weiteres nur Sonderfälle (z.B. Augenerkrankungen- und Verletzungen, Hirnschüsse usw.) zu leiten. 4.) Kraftfahrwesen. a) Die Tarnung der Erg.Kfz. durch übermalen der Herkunftsbezeichnungen (IA, II, IIIB usw.) und der Dienststempel auf den Nummernschildern der Erg.Kfz. ist wie bereits befohlen, sofort zu entfernen. Gleichzeitig sind die Firmenbezeichnungen an den Erg.Kfz. zu überrmalen. Ab 1.10.39 sind die Verkehrsposten angewiesen, alle Kfz., die noch mit unvorschriftsmßigen - d.h. ganz oder teil-weise verdeckten - Nummernschildern oder ohne übermalte Firmenbezeichnung angetroffen werden, anzuhalten. Sie sind A.O.K.8_zu melden, das die Schuldigen zur Verantwortung ziehen wird. b) Kfz.-Ausgleich- und Anforderung. Die Stockung des Nachschubs an Erg.Kfz. aus der Heimat zwingt zu folgenden Maßnahmen. (1) Die Div. usw. haben nötigenfalls innerhalb der ihnen unterstellten Truppenteile einen Ausglich im Kfz.-Bestand durchzuführen. Das Gleiche gilt für die Armeekorps bezgl. Korpstruppen usw. (2) Zur Beförderung von. Verpflegung, Betriebsstoff usw. kann im Notfalle auf Lkw für Mun.Transporte zurückgegriffen werden, auch wenn dann nicht mehr die volle erste Mun.Ausstattung mitgeführt werden kann. (3) Nach Durchführung dieser Maßnahmen melden die Div., die Gen.Kdos. für Korpstruppen, die Armeetruppen usw. unmittelbar zum 2.10.39 wieviel und welches Kfz. unbedingt nötig sind, da die einzelnen Truppenteile bewegungsfähig (nicht kampffähig) zu machen. c) Beute-Kfz.: Die in Warschau zu erwartenden Beute-Kfz. werden durch die Armee erfaßt und nach Bedarf den einzelnen Div. usw. zugeführt werden. Die unmittelbare Einstellung von Beute-Kfz. ist den einzelnen Truppenteilen streng untersagt. d) Die Kfz.-Umtauschstelle des A.Kf.Pnrks 531 befindet sich jetzt in Lodz, Wigury 21 (im Südteil von Lodz, Querstr. zur Piotrkowka) A.Kf.Park 531 ist in Ortsvermittlung Lodz angeschlossen mit Nummer 18239. Der Chemikertrupp beim A.O.K.8 wird ab 1.10.39 bis auf weiteres zur Kdtr.Warschau (Stab 10.Div.) kommandiert, dem er auch wirtschaftlich zugeteilt wird. e) Es wird um Nachforschung und unmittelbare Mitteilung an das Gericht des XIII.A.K., welcher Truppenteil einen Pkw mit dem Kennzeichen WH-216645 führt. Ob es sich um ein Wehrmachtkennzeichen handelt oder um ein verstümmeltes Kennzeichen eines Zivil-Kfz. mit dem vorgesetzten Kennzeichen WH konnte nicht festgestellt werden. Es besteht dringender Anlaß, den Fahrer zu ermitteln. 5.) Gerätewesen: Die vorgeschobenen Pi.Zwischenparks Nadarzyn.und Oltarzew werden mit dem heutigen Tage aufgelöst. 6.) Schutzpolizei: Schutzpolizei-Rgt. Oberst R i t z e r (5 Btl.) wird dem Kdt. von Warschnu, General von Cochenhnausen (Kdr.der 10.Div.) zur Verfügung gestellt. 7.) Bekanntmachung des Herrn Oberbefehlshabers: Durch Kdt. des rückw.Armeegebietes 530 sind der 10.Div. 10 000 Exemplare der Bekanntmchung des Herrn Oberbefehlshabers zum Anschlag in Warschau zugeführt werden. 8.) Verschlepptes Feuerwehrgerät: Die Feuerwehrgeräte aus Knlisch, Ostrowo und anderen Orten sind nach Warschau und Umgebung verschleppt worden. Wo solche Feuerwehrgeräte angetroffen werden, sind sie dem C.d.Z. zu melden, damit ihre Rückführung in die Heimtagemeinden veranlaßt werden kann. 9.) Betreten der Flugplatzanlagen Okezie und der am Westrand des Platzes liegenden Motorenfabrik ist verboten, damit das dort liegende wertvolle Material erhalten bleibt. Dieses Verbot gilt nicht für Einheiten, die auf dem Flugplatzgelände eingesetzt sind. Anlage 1 Verwaltungsbestimmungen im Original vorhanden Anlage 2 Merkblatt für das Verhalten der Whm.Ang.beim Grenzübertritt Anlage 3 zu Besondere Anordnungen Nr. 36 für die Versorgung der 8.Armee und die rückw. Dienste. Regelung der Beutesammlung. A) Bergung der Beute aus den Kämpfen zwischen Weichsel und Bzura und westl. Warschau. 1.) Die Beutesammlung durch Bautruppen nach Anweisung des Fz.St.8 (Major Glänzel) ist wie bisher durchzuführen. Darüber hinaus übernehmen: 2.) X.A.K. mit 221., 213. u. 50.Div. und Brignde Netze die Beutesnmmlung in dem Raum: Plock - Gostynin - Kutno - Sochnaczew - Blonie - Dziekanow- Polski (westl.Jablonna) - Weichsel. XI. A.K. die Beutesammlung in dem Raum: Dzieknaow-Polski - Blonie - Grodzisk - Warschau - Warschau ausschl. - Weichsel. XIII.A.K. in seinem Gefechtsstreifen, rückw. Begrenzung Gora-Kalwrja - Grodzisk (ausschl.) - Mszczonow (einschl.) - Zyrrdow (einschl.). 3.) Die gesammelte Beute, auch die bereits in den Beutesammelstellen der Korps und Div. befindliche, ist den nächstgelegenen Beutesammelstellen zuzuführen. a) Es bestehen bereits: die Beutesammelstellen Sieradz, Warta, Aleksandrow, Ozorkow, Jezow (ostw. Brzeziny), Gostynin, Zychlin, Lowicz, Sochaczew, Kutno. b) Neu einzurichten sind am 30.9.39: vom X.A.K. Blonie, vom XI.A.K. Pruszkow, vom XIII.A.K. Zyrardow. Diese Sammelstellen sind von den einrichtenden K.Kdos. mit Fachpersonal und Arbeitskräften auszustatten. Sämtliche unter a) und b) genannten Beutesammelstellen unterstehen Major Glänzel, Fz.Stab 8, der auch den Abtransport der Beute in Verbindung mit Bv.T.0./A.0.K.8 regelt. Fz.Stab 8, Major,Glänzel, befindet sich ab 29.9.39 in Lodz, ehem. poln. Gen.Kdo. 4.) Reichen die den Beutesammelstellen zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte, Gespanne und Fahrzeuge nicht aus, so sind Zivilkräfte heranzuziehen. Anträge sind von den Beutesammelstellen an die zuständige Orts-Kdtr. zu stellen. Letztere veranlassen die Gestellung der Fahrzeuge, Arbeitskräfte und der hierzu notwendigen Bewachung. 5.) Ab 1.10.39 sind zu kommandieren: von Feldwerkstatt 532: 1 Waffen-Offz. zum Mun.Lager Regny, 1 " " " " Justynow, 1 Feurwerker zum Mun.Lager Regny, 1 " zur Beutesammelstelle Lowicz, 1 Schirrmeister (Fz.) zur Beutesammelstelle Warta, ; " " " Jezow, von Feldwerkstatt 533: 1 Waffen-Offz. zur Beutesammelstelle Aleksandrow, 1 " " " Sochaczew, 1 Feuerwerker zum Mun.Lager Regny, 1 " zur Beutesammelstelle Ozorkow, 1 Schirrmeister (Fz) zur Beutesammelstelle Gostynin, 1 " " " Zychlin. Die Kommandierten melden sich zur Einweisung am 1.10.39, 10,00 Uhr bei Major Strunz, A.0.K.8/0.Qu. in Lodz, ehem. poln.Gen.Kdo. 6.) X.A.K. übernimmt dus Mun.Lager im Walde südl. Palwiry. 7.) Sammelstellen der Armee für Beutepferde befinden sich: in Guzow (8 km nordwestl. Zyrardow) in Mlodzieszyn (8 km nordwestl. Sochaczew) in Nieborow (südostw.Lowicz) XI.A.K. überführt die 1500 noch in seinem Besitz befindlichen Beutepferde in die Beutepferdesammelstelle der Armee in Guzow. B) Beute aus Warschau. 1.) Sammeln der Beute in Warschau durch 10.Div. Baldiger Abtransport mit der Bahn ist anzustreben. Dazu rechtzeitige Anforderung des Transportraumes beim Bv.T.O./A.O.K.8. 2.) Die bespnnnten Fahrzeuge und Kfz. der ab 29.9.39 aus Warschau abrückenden Gefangenentrunsporte sind mit poln. Führern bis zu den Gefangenensammelstellen mitzuführen, an denen die Transporte aufgelöst werden.(Lowicz, Skierniewic, Zyrardow, Sochaczew, Blonie am 2.10.39., Pruskov am 1.10.39.) 3.) A.Nachsch.Führer stellt am 1. und 2.10.39 den anfallenden Fahrzeugen und Kfz. auf: 2 Nachsch.Kol.Abt.(besp.) 2 Nachsch.Kol.Abt.(mot) Als Führer sind Angehörige der ehem.poln.Armee, möglichst Volksdeutsche einzuteilen. 4.) 3.1ei.Div. veranlaßt daß mit poln. Personal zugeführt werden: a) Die restl. besp. Fahrzeuge der nächsten Beutesammestelle siehe A), die Pferde anschl. der nächsten Sammelstelle für Beutepferde. Soweit für die Pferdepflege notwendig, ist das Personal von den Gefangenen in der Pferdesammelstellle zurückzubehalten. b) Die restl. Kfz. dem Kf.Zweigpark Skierniewice (hart westl.Bhf.) der ab 2.10.39, 15,00 Uhr besetzt ist. 3.lei.Div. ist für sorgfältige Bewachung der Kfz. bis zur Abgabe, an A.Kf.Park verantwortlich. Jeder Versuch der "Ausschlachtung" von Kfz. ist zu verhindern. 5.) 3.1e.Div. meldet am 30.9.39 bis 12,00 Uhr die Zahl der in der Gefangenenkolonne der 1.Welle befindlichen Fahrzeuge und Kfz. Am 1.10.39 bis 12,00 Uhr diejenigen der 2.Welle |
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