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Generalkommando II.Armeekorps
K.H.Qu., den 2.Juni 1940
17.00 Uhr
G e h e i m !
K o r p s b e f e h l
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für den Angriff über die Somme.
(Karte: 1 : 80 000)
1.)
Feind:
Besondere Feindlage wird am Angriffsvortag (X-1) ausgegeben. 2.)
II.A.K. gewinnt am X-Tage durch Angriff über
die Somme beiderseits des Brückenkopfes Aubeville und aus diesem heraus
zunächst das Höhengelände Aigneville
- Neuville au Bois.
zu 2.) II.A.K. gewinnt am 5.6.40 durch Angriff über die Somme
beiderseits des Brückenkopfes Abbeville und aus diesem heraus zunächst
das Höhengelände
Aigneville - Neuville au Bois. Das Korps stößt dann ohne besonderen
Befehl möglichst weit nach Süden vor und schafft Brückenköpfe auf dem
Südufer
der Bresle. Die Erkundung des Angriffs ist bereits
angeordnet, 12. und
32.I.D. schliessen in der Nacht X-2/X - 1 Tag so nach Süden auf, dass
sie in der Nacht X-1/X-Tag in kurzen Märschen in die Bereitstellung zum
Angriff einrücken können.
Der X-Tag (frühestens 4.6.) wird so frühzeitig als möglich durch das
Stichwort "Kommandeursbesprechung am.... X-Tag" durchgegeben.
Kräftegliederung: 12.I.D.
rechts, 57.I.D. Mitte, 32.I.D. links, 11.Schtz.Brig.zunächst rechts
rückw.gestaffelt. 3.)
12.I.D.
erreicht Nacht X-2/X-1 Tag bis zum Beginn der Helligkeit mit Anfängen
die Linie Noyelles-sur-Mer - Buigny - St.Maclon. Die Div.überschreitet
diese Linie am X-1 Tag bei Dunkelwerden und
erreicht am X-Tag bis 4.00 Uhr ihren Bereitstellungsraum.
Am X-Tage greift die Div. 4.30 Uhr unter Ausnutzung -unleserlich-
-unleserlich- das Höhengelände beiderseits Tours en -unleserlich-. Ein
Eindrehen rückw.Staffeln gegen den südl.des -unleserlich- Abbeville
haltenden Gegners muss möglich sein.
Für das Vorziehen von Pz.Abwehr, Artillerie usw. und Nachziehen von
Fahrzeugen steht ausser der Brücke Valwry -unleserlich-Somme in erster
Linie die im Abschnitt der 57.I.D. nördl.Cambron
liegende 10t Brücke einschl.der dorthin führenden Straßen und Wege ab
X-1 Tag 23.00 Uhr zur Verfügung. Trennungslinien:
a) zur
11.Schtz.Brig.: Straße
St.Valery=sur Somme, Estreboeuf, Arrest (Straße für 12.) - Ochancourt
(11.Schtz.Brig.) - Straßengabel Südostspitze Valines (12.) - Wegegabel
1km südwestl. Chepy (12.) -
Westrand Courtieux - Westrand Maigneville Straßengabel 500m
südostw.Hinfray (12.) - Westrand Bouillancourt=en Sery.
b) zu 57.I.D.:
Ostrand Hautvillers=Onville - Straßengabel ostw.Chau de-unleserlich-
Bonnance (12.)* 500m nördl.Lambercourt für 12.I.D., d-unleserlich- ab
Straßenkreuz Weg über Miannay,
Toeufles, Etcourt -unleserlich- 57.I.D. - Chau Grebault=Mesnil (57.)
-Pkt.106 an Straße N.28 - Wegspinne Pkt.131 - Mitte Rambures, Nesle l´
Hopital (57.) Unterstellungen:
Eine Kp.Pz.Jäg.Abt.525 bleibt unterstellt. Flak zur Panzerbekämpfung
siehe Ziffer 9.). Die
Div.übernimmt am X-1 22.00 Uhr den Befehl über den Westabschnitt. Ausser
der I./A.R.157 (ohne 1 Bttr.), die ab 20.00 Uhr Stellungswechsel in den
Abschnitt der 57.I.D. vornimmt, bleiben alle im
Westabschnitt eingesetzten Inf.- und Pi.Kräfte unterstellt.
Die im Brückenkopf St.Valery=sur Somme eingesetzten Teile des M.G.Btl.1
dürfen von der Div. erst nachgezogen werden wenn 1 verst.Btl. der
11.Schtz.Brig.die Linie Routhiauv-unleserlich-
Drancourt erreicht hat. Übertritt der im Brückenkopf eingesetzten
Kp.Pi.41 siehe Ziff.8). -unleserlich-
*Die dritte Rgts.Gruppe
ist hinter der linken vorderen Rgts.Gruppe nachzuführen, um ein
frühzeitiges Vorgehen der Schtz.Brig.11 über St.Valery=sur Somme zu
ermöglichen. Südostspitze Valines (12.9 -
Wegegabel 1km südwestl.Chepy (12.) - Westrand Courtieux - Westrand
Maigneville Straßengabel 500m südostw.Hinfray (12.) -
Westrand Bouillancourt=en Sery.
57.I.D.
hält bis zum X-Tage ihre -unleserlich- gliedert sich Nacht X-1 Tag unter
Wahrung der Abwehrbereitschaft so um, dass sie sich, sobald das -unleserlich-
der Nachbardivisionen bemerkbar wird, dem Angriff ans-unleserlich- kann.
Weicht der Feind, so hat die Div.im Gefechtsstreifen sofort nachzustoßen.
Das Res.Rgt.der Div. ist am X-1 Tag bis 22.00 Uhr im Raum Drucat -
Gd.Laviers - Thuison zu verlegen. I./A.-unleserlich- bis zum gleichen
Zeitpunkt im Div. Abschnitt in Stellung zu bringen.
Bezügl.Übernahme des Westabschnitts durch 12.I.D., d-unleserlich-
Ostabschnittes und der A.A.157 durch 32.I.D. siehe Ziff.4.) bezw. 6.).
Erstes Angriffsziel: Südrand des
Höhengeländes beiderseits St.Maxent-en-Vi-unleserlich-.
Mit den Nachbardivisonen ist enge Verbindung zu halten.
Trennungslinie: a)
zur 12.I.D.:
siehe Ziffer 4.) b). b)
Zur 32.I.D.:
Domvast (32.) - Straßenkreuz
Mitte Millancourt en Ponthie (32.) - Straßenkreuz 1km nördl.Vauchelles-les-Quesnoy
(32.) - nördlichstes Sommeknie bei Epagnette
Westrand Hucheneville - Chau.Huppy - Wegekreuz Westrand Warcheville
(57.) - Weg Südausgang Doudelainville, Fresne-Tilloloy (32.) -
Wetsrand Oisemont - Westrand
Mouflieres - Straßengabel Ostrand Senarpont (32). 6.)
32.I.D.
erreicht Nacht X -2/X-1 Tag bis zum Beginn der Helligkeit mit Anfängen
Linie Caours - St.Manguille. Die Division überschreitet diese Linie am
X-1 Tag bei Dunkelwerden und erreiht am x-Tage
bis 4.00 Uhr ihre Bereitstellungsräume. Am X-Tage
greift die Div.4.30 Uhr in ihrem Gefechtsstreifen über die Somme nach
Südwesten an und gewinnt zunächst den Südrand des Höhengeländes
beiderseits Neuville=aus=Bois.
Ein Eindrehen rückw.Staffeln gegen den südl.des Brückenkopfes Abbevilel
haltenden Gegners muss möglich sein. Für das
Vorziehen von Pz.Abwehr und das Nachziehen der Fahrzeuge steht die
Südbrücke Abbeville am X- 1 Tag 23.00 Uhr voll zur Verfügung der
Division. Die Abwehr
fdl.Panzerangriffe in Front und Flanke gewinnt bei der 32.I.D. besondere
Bedeutung.
Unterstellungen: Eine Kp.Pz.Jäg.Abt.525
bleibt unterstellt. Einsatz schw.Flakbttrn.zur Panzerabwehr siehe
Ziff.9.). Die Div. übernimmt am x - 1 Tag 22.00
Uhr den Befehl über den Ostabschnitt, soweit er nicht von Teilen des
XV.A.K.übernommen wird. *eingefügt:
M.G.Btl.3 ist in seiner Stellung zu belassen, bis die Schützen der
5.Pz.Div. die Somme überschritten haben. Das Btl.ist alsdann in Ailly-le-Haut
Clocher
für den Abmarsch zur 6.Armee zu sammeln. A.A.157
ist bis x - 1 Tag 22.00 Uhr durch Teile 32.I.D. abzulösen und von
57.I.D. in ihren Div.Abschnitt heranzuziehen. Späteres Nachziehen
M.G.Btl.3 regelt 32.I.D. Trennungslinie:
a) zur 57.I.D. siehe Ziff.5.)b). b) zu
XV.A.K.: (liegt noch nicht endgültig fest):
Pont Remy (XV) - Citerne (XV.) - Woirel (XV.)
- Andainville (32.). * eingefügt: Hiermont
(XV.) - Cramont (XV.) - Maison-Roland (XV.) - Kirche Bussus - Bussuel
(XV.) - Yaucourt=Bussus (32.) - Westrand Wald westl.Francieres
-Pont Remy (XV.) -Citerne (32.) - Woirel (XV.) - Andainville (32.).
Schtz.Brig.11 behält bis zum X-Tag die bisherige Aufgabe. Die
Brig.stösst am X-Tag nach dem Übergang der letzten Teile der 12.I.D. (enge
Fühlungnahme mit dieser Division!) bei St.Valery=sur-Somme
über die Linie Woignarus - Nibas mit Masse zunächst bis auf das
Höhengelände nordostw.Dargnies vor.
Mit vorgeworfenen Teilen sind frühzeitig die
Bresle-Übergänge bei Eu, Beauchamps und Gamaches in die Hand zu nehmen.
Die notwendigen Erkundungen für das Vorführen der Brigade sind sofort
einzuleiten.
Es werden
unterstellt: a) 1 Pi.Kp.(mot)
siehe Ziff.8.). b) 1
schw.Flak-Bttr.zur Pz.Bekämpfung siehe Ziff 9.).
Die Küste von Caveux-sur-Mer bis le Treport ist nach dem Angriffsbeginn
und beim weiteren Vorgehen zu überwachen. Sonstige Aufklärung siehe
besondere Anlage. 8.)
Pioniereinsatz: -korrigierte Version - alte Version im
Original ersichtlich- a) 57.I.D.
räumt beim Vorgehen die für die Div.benötigten Straßen und Wege auf und
bezeichnet sämtliche vorhandenen Minen.
b) Pi.45 (ohne 1 Kp.) mit unterstelltem le.Str.Bau-Btl.622 (ohne 1 Kp.)
aa) beendet den 16t Behelfsbrückenbau in Abbeville an Brücke Nord und
Brücke Süd. bb) baut
eine zweiseitige beafahrbare Abfahrt im Anschluß an Mittelbrücke ohne
Berührung der Abfahrt Südbrücke.
cc) Säubert ab Angriffsbeginn Abbeville und den Brückenkopf von
sämtlichen Minen. dd)
Versieht den Brückendiesnt an den Brücken im Raume Abbeville, ab
Angriffsbeginn einschl.16to Behelfsbrücke südl.Gd.Laviers.
Eine Kp.Pi.45
mit 1 unterstellten Kp.le.Str.Bau-Btl.622
ee) wird bis Angriffsbeginn dem M.G.Btl.1 unterstellt;
ff) tritt mit Angriffsbeginn unter den Befehl der 11.Schtz.Brig.
gg) räumt mit Angriffsbeginn die Sperren und Minen im Brückenkopf
St.Valery auf. c) Verantwortlich für
die Somme- bzw.Kanalbrücken und Regelung des Ablaufs bis zum beendeten
Übergang ihrer Truppen sind bei:
St.Valery (8t) 12.I.D:
anschl.11.Schtz.Brig.
südl.Gd.Laviers (16t) 57.I.D.
Abbeville Nord 57.I.D.
Abbeville Mitte (16t) Art.Kdr.2 in Verbindung mit -unleserlich-
9.)
Flakeinsatz a) Ablösung der im Brückenkopf
St.Valery=sur Somme eingesetzten Teile Flak Regt.201 durch I./Flak 13
bis 3.6. 14.00 Uhr regeln die genannten Flakeinheiten
miteinander. b) I./Flak 13 belässt nach
Angriffsbeginn im Brückenkopf St-Valery=sur Somme 1 schw.Flak-Bttr., die
mit dem -unleserlich- treffen der vordersten Teile der
11.Schtz.Brig. dieser zur Panzerabwehr und zum Luftschutz unterstellt
wird. Masse I./Flak 13 wird für
Panzerabwehr angewiesen. Es ist anzustreben 2 schw.Bttr. schnell zur
Panzerbekämpfung bei 12.I.D. verfügbar zu machen.
c) Flak-Rgt.201 wird für Panzerabwehr und Luftschutz auf Zusammenarbeit
mit 57.und 32.I.D. angewiesen.
Es ist anzustreben, bei jeder Div., besonders bei 32.I.D. 2
schw.Flak-Bttrn.schnell zur Panzerbekämpfung verfügbar zu haben. Die für
32.I.D. hierzu bestimmten
Bttrn.sind schon vor dem Angriffsbeginn auf das Südufer der Somme
vorzuziehen. d) Den Schutz des Feldflugplatzes
3.(H)/21 behält I./Flak 13, den Schutz des Korpsgefechtsstandes
5.(Fla.)/55. 10.)Artillerie:
I. Es bleiben
dem Arko 2 unterstellt:
a) I./48 bis zum X - 1 Tag 22.00 Uhr, die Abt.tritt dann wieder unter
den Befehl der 12.I.D.; b) Stab
A.R.501, II./38, s.436 und Bb.32 bis
auf Weiteres. c) Artillerie der
57.I.D. (3 le., 1 schw.) bis auf Widerruf des Gen.Kdos.(Voraussichtlich
nach Angriffsbeginn.) d) I./68
bis zum X-1 Tag 22.00 Uhr, die Abt.tritt dann wieder unter den Befehl
der 32.I.D. e) Es werden neu
unterstellt:
Artl.Abt.607 (1 15cm Kan.Bttr., 2 21cm Mrs.-Bttr.) Die Abt.ist von Arko
2 gem.mdl.Weisung heranzuziehen.
Bttr.698 (15cm Kan.) Sie wird dem Arko vom -unleserlich- zugeführt.
II.Aufgaben
vor und bei Angriffsbeginn: a) Eine
besondere Artl.Vorbereitung vor Angriffsbeginn erfolgt nicht, I./48 und
I./68 dürfen nur, falls dies aus Abwehrgründen notwendig ist, solange
sie dem Arko 2 unterstehen, ihr Feuer eröffnen.
b) Arko 2 hält, frühzeitig beginnend, mit den ihm bereits unterstehenden
Bttrn. (Ausnahme siehe a)) -unleserlich- mit der neu zugeführten
schw.Artillerie die in dem
Abschnitt der 32.I.D. feuernden Feindbatterien nieder und stellt sicher,
dass eine weitere s.F.H.Abt. in kurzer Zeit fdl.Infanterieziele im
Abschnitt dieser
Div.bekämpfen kann. c) mit dem linken
vorderen Rgt.der 12.I.d. sind im unnittelbaren Benehmen mit 12.I.D, die
vorgeschobenen Beobachter der II./A.R.39 vorzuschicken und sofortige
Unterstützung dieses Regiments zu gewährleisten.
d) Vor Angriffsbeginn darf das Artl.Feuer nur von den gleichen Batterien
und im selben Umfang wie bisher erfolgen um die Geheimhaltung zu wahren.
III. Für das Nachziehen der dem Arko 2 unterstehenden Artl. ist der
nördl. (nördl.-mit rotem Stift korrigiert aber nicht lesbar)
Übergang in Abbeville vorgesehen.
Er steht zu dem vom Gen.Kdo.zu befehlenden
Zeitpunkt für eine Stunde ausschl.dem Arko 2 zur Verfügung.
IV. Das Gen:Kdo.weist erneut auf sparsame
Munitionsbewirtschaftung, besonders bei s.F.H.18 und 10cm Kan.18
dringendst hin.
11.)
Nachrichtenverbindungen a) N.42 hält
Drahtverbindung zur 12., 57. und 32.I.D. Schtz Brig.11 nimmt fortlaufend
nach dem Überschreiten der Somme Drahtanschluss an die Gefechtsstreifen
der 12.I.D. vorgetriebene Feldfunkkabelverbindung.
b) Auf die Wichtigkeit der Abschirmung feindwärts führender
Drahtleitungen wird nochmals hingewiesen.
Postämter sind in der bereits befohlenen Weise in Betrieb zu nehmen.
Verantwortlich hierfür sind die Divisionen in ihren Gefechtsstreifen.
c) Völlige Funkstille bis zum Angriffsbeginn mit Ausnahme der 57.I.D.,
die zur Täuschung des Gegners den jetzigen Funkverkehr im bisherigen
Umfange aufrechtzuerhalten
-unleserlich-. Die Inmehaltung der Funkstille ist durch N.42 zu
überwachen. 12.) Korpsgefechtsstand verbleibt zunächst in alter
Stelle.
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