| Befehle September 1939 |
| Generalkommando
II.Armeekorps
Zagroby, den 1.10.1939 Ia Nr.93/39 Korpsbefehl für den 2.10.1939 -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.- 1.) II.A.K. bleibt am 2.10. noch in den bisherigen Unterkunftsräumen. Die Ruhe ist dazu auszunutzen, Waffen, Gerät und Ausrüstung gründlich zu reinigen und instandzusetzen. 2.) Kommandant von Modlin setzt Abschub- und Aufräumungsarbeiten in der Feestung fort. Dem Gen.Kdo. ist zu melden, wann die in Modlin eingesetzten Teile der Pz.Div.Kempf zu ihrer Division entlassen werden. Die im Ost- und Südteil der Festung eingesetzten Teile der 228.I.D. und des X.A.K. sind zunächst dort zu belassen und bleiben dem Kommandanten von Modlin unterstellt. 3.) Artillerie-Kdeur.2 tritt mit folgenden, bisher der 32.I.D. unterstellten Art.Verbände unmittelbar unter Befehl des Gen.Kdos.: Stab A.R.603 Stab A.R.606 II./A.R.38 schw.Artl.Abt.526 schw.Artl.Abt.601 schw.Artl.Abt.602 schw.Artl.Abt.604 Mörser-Battr.Beck Die Artilleriegruppe des Artl.Kdeurs.2 verbleibt in ihren derzeitigen Unterkünften im Raum Nasielsk - Strzegecin - Nowe Miasto. Die der Pz.Div.Kempf und der 228.I.D. unterstellte Verstärkungsartillerie bleibt bis auf weiteren Befehl bei diesen Divisionen. Ebenso bleiben II./Flak Regt.11 und Pi.Btl.41 bis auf weiteres der 32.I.D. unterstellt. 4.) Landespol.Regt.1 und Pi.Komp.(mot) der Brig.Eberhardt werden herausgezogen und dem Militärbefehlshaber Danzig-Westpreussen zugeführt. Landespol.Regt.1 wird hierzu ab 3.10. morgens in Nasielsk verladen. Einladebefehl im einzelnen folgt. Das Regt.ist sodann der Pz.Div.Kempf zeitgerecht zum Einladebahnhof Nasielsk in Marsch zu setzen. Es erreicht sodann mit Eisenbahntransport bis 3.10. abds. das Ausladegebiet Tiegenhof - Neuteich, von wo es im Landmarsch das Unterkunftsgebiet Schönsee - Groß Lichtenau --unleserlich- Schöneberg zu marschieren hat. Dort Unterkunft in der Nacht 3./4.10. Am 4.10. erreicht das Regt.im Landmarsch die Stadt Danzig. Pi.Komp.(mot) ist durch Kdeur.Pi.Regt.601 am 3.10. im Landmarsch nach Danzig in Marsch zu setzen. Das Eintreffen der Teile der Brig.Eberhardt ist dem Oberbefehlshaber Danzig-Westpreussen durch einen vorausgesandten Verbindungsoffizier des Landespol.Regt.1 anzumelden. 5.) Nach Besetzung von Warschau und Praga durch deutsche Truppen versuchen eine größere Anzahl polnischer Soldaten, die sich in Häusern und Gärten verborgen gehalten haben, der Gefangennahme zu entgehen und teils auch in Zivil- einzeln oder in Trupps ihre Heimatorte zu erreichen. 228.I.D. hat in der Linie Jablonna - Zegrze eine Straßenüberwachung einzurichten, durch die polnische Soldaten die in Uniform oder Zivil durch den Bereich des II.A.K. zu entkommen versuchen, festgenommen werden. Die Festgenommenen sind als Kriegsgefangene abzuschieben. Eine gleiche Überwachung hat Pi.Regt.601 an der Kriegsbrücke Debe und Zegrze einzurichten. 6.) Kdeur.Pi.Regt.601 hat im Einvernehmen mit dem Kommandanten von Modlin den bau einer 16to Behelfsbrücke über den Narew in Modlin neben der gesprengten Straßen- und Eisenbahnbrücke einzuleiten. 7.) Gen.Kdo.II.A.K. bleibt Zagroby. |
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Oberkommando des
Heeres
H.Qu.,den 14.10.39
Gen.Stb.d.H. Gen.d.Art. Ia Nr. 76/39 geh. Betrifft: Befehlsbefugnisse und Unterstellungsverhältnisse. 1.) Die in dem Raum Münster, Hamm, Euskirchen und Koblenz in den nächsten Tagen eintreffenden Einheiten der Heeresartillerie werden für die Dauer ihres Aufenthaltes wie folgt zusammengefasst und unterstellt: a) Gruppe Münster/Hamm: Bb.1 und 11 (Münster) dem Art.Kdr.3 in Paderborn Bb.14 (Hamm) dem Art.Kdr.20 in Paderborn b) Gruppe Euskirchen: siehe Anlage. c) Gruppe Koblenz: siehe Anlage. b) Gruppe Euskirchen: Art.Kdr.2 II./38 um Euskirchen bis 19.10. Art.Abt.436 um Euskirchen bis 19.10. Bb.18 Mü.Gladbach bis 19.10. Bb.19 Krefeld bis 20.10. Bb.32 um Euskirchen bis 19.10. c) Gruppe Koblenz: (Diez a/Lahn) Bb.4 (Eintr.?) Bb.10 (Eintr.?) Bb.13 (z.Zt.Calbe) Bb.27 (Eintr.?) Bb.29 (Eintr.?) Bb.38 (bis 25.10.) Bb.44 (Eintr.?) 2.) Art.Kdr.2,3,18,20 melden Eintreffen der unterstellten Einheiten, Zeitdauer und erforderliche Instandsetzungen, Unterkunft Anschrift und Fernsprecher. 3.) Die Einheiten unterstehen dem B.d.E.(örtl.stellv.Gen.Kdos.VI bezw.XII) bezgl.Überholung, Instandsetzung. H.Dv.90 enthält die Bestimmungen hierfür. Die Ergänzung des Kraftfahrzeuggeräts regelt sich gem. OKH/BdE/AHA In6 Ia/Ib Nr.4998/39 geh.v.5.10.39. Dieser Befehl ist von den stellv.Gen.Kdos.anzufordern. 4.) In der Ausbildung liegt der Schwerpunkt in der Verwendung im Westen, Kampf in einer ständigen Front, Stellungsbau. 5.) Die Feldervwendungsfähigkeit jeder Formation ist dem OKH (Gen.d.Art.) fernmündl. zu melden. |
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Oberkommando des
Heeres, den
16.10.1939
Gen.Stab d H Org.Abt.General d.Artillerie Ia No 118/39 geh. Betrifft:Befehlsbefugnisse und Unterstellungsverhältnisse 1.) Die Gliederung und Unterstellungsverhältnisse der Heeresartillerie ist aus der Anlage ersihtlich (Stand vom 16.10.1939) 2.) Die Gruppe Euskirchen und Koblenz sind der H.Gr.B unterstellt. Ihren Einsatz regelt O.K.H.Gen.St.d.H. 3.) In der Ausbildung liegt der Schwerpunkt in der Verwendung im Westen, Kamp in einer ständigen Front, Stellungsbau. Einzelheiten sind mit den Art.Kdr.anläßlich der Reise des Gen.d.Art. besprechen. 4.) Bb.13 wird der Gruppe Senne (Art.Kdr.20) unterstellt. Verlegung ist beantragt. 5.) Die Feldverwendungsfähigkeit jeder Formation ist dem O.K.H. (Gen.d.Art.) fernmündl.zu melden. Anlage zu O.K.H.Org.Abt.Gen.d.Art.IaNr.118/39 g vom 16.10.39 Unterstellunsgverhältnisse der z.Zt.nicht eingesetzten Heeresartillerie Gruppe Wahn Artilleriekommandeur 24 Art.Rgts.Stab 49 II./40 gem.s.F.H. II./49 gem.s.F.H. II./50 gem.s.F.H. II./56 gem.s.F.H. Artilleriekommandeur 22 Art.Rgts.Stab z.b.V.617 II./58 gem.s.F.H. II./66 gem.s.F.H. II./115 gem.s.F.H. Art.Abt.629 gem.s.F.H. Art.Rgts.Stab z.b.V.614 II./53 gem.s.F.H. II./54 gem.s.F.H. II./46 gem.s.F.H. Gruppe Senne Artilleriekommandeur 20 Bb.14,13 Art.Rgts.Stab z.b.V.627 II./55 gem.s.F.H. II./60 gem.s.F.H. II./67 gem.s.F.H. II./93 gem.s.F.H. Art.Rgts.Stab z.b.V.623 Art.Abt.607 21cm Msr 1 15cm K Art.Abt.631 21cm Msr 1 15cm K Art.Abt.641 1 30,5cm Msr 1 10cm K Artilleriekommandeur 3 Bb.30,1,11 Art.Rgts.Stab z.b.V.609 Art.Abt.536 2 s.F.H. Art.Abt.611 gem.s.F.H. Art.Rgts.Stab z.b.V.610 II./39 gem.s.F.H. II./59 gem.s.F.H. Art.Abt.605 Art.Abt.634 Gruppe Kassel Artilleriekommandeur 31 Art.Rgts.Stab z.b.V.606 II./47 gem.s.F.H. Art.Abt.506 gem.s.F.H. Art.Rgts.Stab z.b.V.603 Art.Abt.601 gem.s.F.H. Art.Abt.602 gem.s.F.H. Artilleriekommandeur 17 Art.Rgts.Stab z.b.V.511 II./57 gem.s.F.H. Art.Abt.604 2 21cm Msr. 1 15cm K. Art.Rgts.Stab z.b.V.501 II./37 gem.s.F.H. Art.Abt.526 2 s.F.H. 1 15cm K. Art.Rgts.Stab 110 Gruppe Euskirchen Artilleriekommandeur 2 B(?) II./38 Art.Abt.436 Bb.18,19,32 Gruppe Koblenz Artilleriekommandeur 18 Bb.4,10,27,29,38,44 Gruppe Döberitz Artilleriekommandeur 103 (XIX.A.K.) II./48 gem.s.F.H. II./68 gem.s.F.H. |
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