12.Infanteriedivision
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Befehle etc. Juni 1940
12.Infanterie-Division                                                                                                 Div.St.Qu., den 7.Juli 1940
Abt. 1a

Betr
: Truppenkennzeichen

Zur Kenntlichmachung der Truppenteile der Div. wird mit sofortiger Wirkung folgendes angeordnet:
1.) I.R. 48 und I.R. 89 tragen künftig an einer Schulterklappe (Schulterstück) einen 1,5 cm breiten Streifen ähnlich dem Unterführerabzeichen.
       I.R. 48 in roter,
       I.R. 89 in gelber Farbe.
    Beschaffung regelt IVa der Division.

2.) Die Fahrzeuge und Kraftfahrzeuge sämtlicher Truppenteile der Div. haben sofort an der rechten unteren Ecke ihres Truppenkennzeichens ein Kreuz in
    folgenden Farben anzubringen:
        Div.Kdo. = weiß
         I.R. 27 = weiß
         I.R. 48 = rot
         I.R. 89 = gelb
         A.A. 12 = weiß
         A.R. 12 = weiß
         Pz.Jäg.Abt. 12 = rosa
         Pi. 12 = weiß
         N. 12 = weiß
         Rückw. Dienste = weiß
    Größe: Balkenlänge je 5 cm, Balkenbreite je 1 cm.

3.) Der Truppe ist im Unterricht klar zu machen, daß nunmehr im Rahmen der Div. wieder jeder Soldat, jedes Fahrzeug und jedes Kfz. hinsichtlich seiner
    Truppenzugehörigkeit gekennzeichnet ist.
4.) Der Vollzug der vorstehenden Anordnung ist zu melden.
 
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