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Oberkommando
des Heeres
Berlin, den 23.1.1940 Chef H Rüst und BdE AHA Ia(I)Nr.234/40 geh. Betr.: Aufstellung von Inf.Pi.Zügen. 1.) Bei den Inf.Regimentern aller Inf.Divisionen 1., 2.,4.u.5.Welle, welche bisher noch nicht mit Inf.Pi.Zügen ausgestattet wurden, sind umgehend Inf.Pi.Züge aufzustellen. Die Aufstellung muß bis zum 15.2.40 beendet sein. 2.) Inf.Pi.Züge sind also aufzustellen bei den Inf.Regimentern der: 1.,3.,4.,5.,6.,7.8.,9.,11.,12.,14.,15.,16.,17.,18.,19.,21.,23.,24.,26.,27.,28.,30.,31.,32.,33.,34.,35.,56.,58.,61.,62.,68.,69.,75.,76.,79.,86.,87., 251.,252.,253.,254.,257.,258.,260.,262.,263.,267.,269., 93.,94.,95.,96.,98.Inf.Division. 3.) Die Aufstellung erfolgt durch die betr.Inf.Divisionen selbst. 4.) Stärke und Ausrüstungsnachweisung (Inf.Pi.Zug K.St.N.u.K.A.N.Nr.196 Beh.v.30.12.39) gehen anliegend zu. 5.) Das für die Aufstellung erforderliche Personal ist aus den betr.Inf.Rgtern. zu entnehmen. Die hierdurch entstehenden personellen Fehlstellen sind durch Abgaben von Mannschaften der zuständigen Ersatzeinheiten aufzufüllen. 6.) Der Inf.Pionierzug erhält das Pioniergerät aus dem Inf.Rgt.bisher für Pionierarbeiten zugeteilten Gerät und zwar 9 kl.Floßsäcke 1 Satz großes Schanzzeug Spreng-und Pioniergerät Einzelheiten gehen aus den K.A.N. hervor. Die Zuweisung von Gasspür- und Entigftungsgerät wird durch Sonderverfügung durch OH(Ch H Rüst u.BdE) AHA -In 9 geregelt. 7.) Die erforderlichen 5 Fahrzeuge mit 10 Zugpferden, 5 Fahrern v.Bock und 5 Wagenbegleitern sowie 1 Reitpferd sind der Inf.Kolonne zu entnehmen. Die Stärke der l.Inf.Kol.wird um diese Abgaben gekürzt. 8.) Als Ersatzeinheiten für die Inf.Pionierzüge sind die Ersatzbataillone der entsprechenden Regimenter zuständig. 9.) Die beendete Aufstellung ist an OKH - Chef H Rüst. u.BdE AHA Ia(I) zu melden. |
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Oberkommando des
Heeres
Berlin, den 19.9.1940 Chef H Rüst und BdE AHA Ia(I) Nr.2765/40 g.Kdos. Betr.: Aufstellung von Division 11.Welle. A.Allgemeines.
1.) Ab 5.10.1940 sind aufzustellen: aufstellender W.K. Div. Aufstellungsraum durch stv.Gen.Kdo.II.A.K. die 122.Inf.Div. Gr.Born " " III.A.K. " 123. " Wandern " " V.A.K. " 125. " Münsingen " " VI.A.K. " 126. " Senne " " VII.A.K. " 127. " Nordteil W.K.VII " " IX.A.K. " 129. " Schwarzenborn-Wildflecken " " X.A.K. " 130. " Munster " " XI.A.K. " 121. " Bergen " " XIII.A.K. " 133. " Grafenwöhr " " XVII.A.K. " 137. " Döllersheim Kriegsgliederung der Inf.Div. siehe Anlage 1 2.) Die aufstellenden W.Kdos. erhalten für die Bildung der Inf.Div. Personaleinheiten und Stämme aus dem Feldheer (sowie Volleinheiten aus umzubildenden und Restteilen aufgelöster Divisionen ) gemäß Anlagen .... Die Abgaben des Feldheeres treffen nach den Befehlen des Gen St d H- Feldtransportabteilung ab 20.9. in den betreffenden Wehrkreisbereichen ein. Die Volleinheiten werden bis spätestens 15.10. den aufstellenden W.Kdos. in ihre Bereiche zugeführt. 3.) Die nach Erhalt der Abgaben gem. Anlagen . . . an der Kriegsgliederung der Div. noch fehlenden Einheiten und Personalstellen sind durch die stellv.Gen.Kdos. aus den erhaltenen Abgaben auf-zustellen. Die Auffüllung aller Einheiten der aufzustellenden Div.verfolgt aus dem Ersatzheer mit Mannschaften mit mindestens 2 monatiger Ausbildung. Die stellv.Gen.Kdos. haben darüber zu wachen, daß die Truppenteile aus der Divisionen personell gleichmäßig besetzt sind. Die dritten Btl. der Inf.Rgter. sind durch gleichmäßige Stammabgabe der beiden anderen vom Feldheer abgegebenen Btl. zu bilden. Außerdem sind innerhalb der Btl. etwa erforderliche Ausgleiche durchzuführen. Die aus dem Ersatzheer zur Aufstellung zugewiesenen Mannschaften sind zu gleichen Teilen auf die 3 Btl. zu verteilen. Bei den anderen Waffen ist entsprechend zu verfahren. 4.) Mit der Bildung der Truppenteile und Einheiten ist umgehend nach Eintreffen der Abgaben des Feldheeres zu beginnen. Die gesamte personelle Zusammensetzung einschl. des Ausgleiches muß bis 10.11. durchgeführt sein. 5.) Die Feldverwendungsfähigkeit der Divisionen ist bis 15.2.41 herzustellen. 6.) Der Schriftwechsel über Einzelheiten der Aufstellung, aus denen nicht die Aufstellung aller 10.Div. und der abgebenden Div. des Feldheeres ersichtlich sind, kann unter "geheim” und "offen” geführt werden. In Zweifelsfällen entscheiden die W.Kdos. 7.) Nachstehend folgen die Durchführungsbestimmungen. B. Personelle Bestimmungen.
I. Truppenoffiziere:1.) Die fehlenden Rgts.Kdre.(Jnf.), Rgts.Kdre.(Art.), die Kdre. der A.A., der Pz.Jäg.Abt., der Pi.Btle., der N.A. sowie die Div.Nachsch.Führer werden vom H PA ernannt. Die W.Kdos. melden zum 15.10. an H PA durch Fernschreiben, für welche Jnf.Rgter. die aus dem Feldheer abgegebenen Jnf.Rgt.Kdre. bestimmt werden. 2.) Für die Besetzung der durch die Abgaben gem. Anlagen nicht gedeckten Stellen der neu aufzustellenden Jnf.Div. ist das aufstellende W.Kdo. verantwortlich. Die den W.Kdos. fehlenden Offz. aller Waffen werden durch H PA nach Vorschlag der W.Kdos. aus dem Feldheer herausgezogen. Die W.Kdos. melden hierzu dem H PA zum 15.10.40. II. Generalstabsoffiziere: Besetzung der Stellen der Genst.Offz. erfolgt durch Sonderbefehl Gen St d H - GZ. III. Sanitätsoffiziere: S Jn bitte Beitrag IV. Veterinäroffiziere: V Jn bitte Beitrag V. Offiziere (Ing.): Jn T bitte Beitrag VII. Verwaltungsbeamte: VA bitte Beitrag VIII. Technische Beamte. Jn T bitte Beitrag IX. Heeresjustizbeamte: HR bitte Beitrag X. Heeresseelsorgebeamte: Ag VH Abt.S bitte Beitrag XI. Uffz. und Mannschaften. 1.) Fehlende Uffz. für die durch die W.Kdos. neu zu bildenden Einheiten sind zu 2/3 aus den vom Feldheer abgegebenen Einheiten und zu 1/3 aus dem Ersatzheer zu entnehmen und dort durch Beförderung zu ergänzen. Für Kolonnen und rückw.Dienste sind fehlende Uffz. aus dem Ersatzheer bzw. dem Vorrat der Wehrersatzdienststellen zu entnehmen. 2.) Mannschaften. Zur Auffüllung der Einheiten auf volle Stärke sind Mannschaften mit mindestens 2 monatlicher Ausbildung (Jahrg.10 und jünger) aus den Ersatztruppenteilen zu verwenden, für Auffüllung von Kolonnen und rückw.Diensten Mannschaften des Geb.Jahrg. 09 und älter aus den Ersatztruppenteilen bzw. Vorrat der Wehrersatzdienststellen zu entnehmen. XII. Schirrmeister, Feuerwerker und Waffenmeisterpersonal,Funkmeister. 1.) Schirrmeister (K) Ag K bitte Beitrag 2.) Schirrmeister (P) Jn 5 bitte Beitrag 3.) Feuerwerker Fz Jn bitte Beitrag 4.) Funkmeister Jn 7 bitte Beitrag XIII. Feldgendarme: IaIV bitte Beitrag XIV. Sanitätspersonal S Jn bitte Beitrag XV. Hufbeschlagpersonal V Jn bitte Beitrag XVI.Bestimmungen über Beförderung Ag H bitte Beitrag XVII.Zuständige Ersatztruppenteile Ia VIII bitte Beitrag C. Ausstattung mit Pferden.
Jn 3 bitte Beitrag D. Ausstattung mit Bekleidung und Ausrüstung.
Abt.Bekl. bitte Beitrag E. Ausstattung mit Kraftfahrzeugen.
Ag K bitte Beitrag
E. Ausstattung mit Waffen, Munition und Gerät.
A) InfanteriegerätF Jn bitte Beitrag B) Artilleriegerät C) Pioniergerät D) Kraftfahrgerät E) Nachrichtengerät F) Allgemeines Heergerät G) Verwaltungsgerät H) Gasschutzgerät J) Handelsübl.Gerät K) Munition M) Übungsmunition N) Sanitätsgerät O) Veterinärgerät P) Fristen für Berichte über den Stand der Ausstattung G. Ausstattung mit Vorschriften, K.St.N. und K.A.N.
Stan/H.Dv. bitte Beitrag
H. Feldpostnummern:
Jn 8 bitte Beitrag
Abgaben des Feldheeres an Personaleinheiten
Anlage 2
für Aufstellung der Divisionen 11.Welle zu AHA Ia (I) Nr.2765/40 g.Kdos.
Beilage zur Anlage 5 OKH/Chef H Rüst u BdE AHA Ia(I) Nr.2765/40 g.Kdos Es sind abzugeben:
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