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Oberkommando des
Heeres
Berlin, 28.3.1940 Chef H Rüst und BdE AHA Ia(I) Nr.150/40 g.K. II.Ang. Bezug: OKH Chef H Rüst u.BdE AHA Ia(I) Nr.150/40 g.K.v. 16.3.40. Betr.: Aufstellung von Marschbataillonen z.b.V. 1.) Die Aufstellung der I.Rate der Marschbataillone z.b.V. ist durch die W.Kdos. so durchzuführen, daß diese Bataillone am 15.4. abends transportbereit sind. 2.) Um die Ausbildung der Ersatztruppenteile möglichst wenig zu behindern und um die Unterkunftslage möglichst wenig anzuspannen, ist mit der Aufstellung so spät zu beginnen, wie es nach den gegebenen Umständen irgendmöglich ist. 3.) Soweit die Spezialisten gem.K. St.N. 5095(Fernsprecher, Funker aller Waffengattungen) nicht in voller Zahl gestellt werden können, sind für Funker zunächst Fernsprecher, falls diese ebenfalls nicht vorhanden, Schützen, Kanoniere usw. zu stellen. 4.) Abweichend von der Bez.Verfg. werden zugeführt werden: a)Marschbatl.z.b.V.5(W.Bev.Prag)der 44.Inf.Div. " " 25 " " 45. " " " " 44(W.K.XVII) " 5. " " " " 45 " " " 25. " " b) " " 258(W.K.II) " 1. " " " " 50( " III) " 11. " " " " 252(" " VIII) " 21. " " " " 79(" " XXI) " 61. " " " " 260(W.B.Prag) "217. " " c) Kein Marschbataillon ist aufzustellen für: 311.Inf.Div. (W.Kdo.I) 214. " " (W.Kdo.IX) 69. " " (W.Kdo. XX) d) Abweichend von der sonstig. Ersatzregelung sind Marschbataillone z.b.V. aufzustellen für: 95.Inf.Div. durch W.Kdo.IX ganze 256. ” " " " IV " 260. " " " " XIII e) Bis zum 7.5.40 sind durch W.Kdo.I die Marschbataillone z.b.V. 1, 11, 21, 61 u. 217 aufzustellen. 5) Die aufgestellten Marschbataillone z.b.V. sind ihren Divisionen ab 16.4.(gem.Ziff.4.)e) zum 7.5.40 zuzuführen. Transportbefehl ergeht durch Transportchef. 6.) Die Marschbatl.z.b.V. sind nach Erreichen ihrer Divisionen unverzüglich nach den Bestimmungen der Bez.Verfg. aufzulösen. Das Personal ist zur Deckung der vorhandenen Fehlstellen zu verwenden. Verwendung des Personals zur Ablösung Kriegsgedienter und U.K.Gestellter ist verboten. Soweit dann noch überzähliges Personal vorhanden ist, bleibt, es den Divisionen freigestellt, ob sie dieses die Truppenteile der Divisionen verteilen und bis zum Frei werden von Planstellen überplanmäßig führen oder ob sie unter Verwendung eigenen Führerpersonals (Führerreserve) besondere Ausbildungseinheiten bilden wollen. In diesem Falle ist jedoch die Anforderung von Waffen, Gerät (insbesondere von Feldküchen), Pferden usw. für diese Ausbildungseinheiten verboten. 7 ) Die A.O.K. sind verantwortlich, da das von den Wehrkreisen gestellte Führerpersonal unverzüglich und vollzählig zurückgeschickt wird. Unrechtmäßiges Zurückhalten des Führerpersonals gefährdet die Durchführung späterer Ersatztransporte. Die W.Kdos. melden an Chef H Rüst u. BdE AHA Ia(I), Führerpersonal vollzählig in den Wehrkreis zurückgekehrt ist. 8.) Die Umstellung der II.Rate der Marschbatlne. z.b.V. wird gesondert befohlen. 9.) Beendete Aufstellung der Marschbatlne.z.b.V. und Abtransport sind an Chef H Rüst u.BdE AHA - Ia(I) zu melden. |