| Befehle I.Armeekorps Oktober 1939 |
| Armeeoberkommando 3
A.H.Qu., den 1.10.39 Ia Koluft Nr.1271/39 geh. 2.(H)/Tannenberg wird am 2.10.1939 zur Überholung in den Fliegerhorst Neuhausen gem.besonderer Weisung verlegt. Die Unterstellung unter I.A.K. wird hierdurch nicht berührt. Einsatzbereitschaft innerhalb sechs Stunden ist sicherzustellen. (Fernmündl.voraus) Für das Armeeoberkommando Der Chef des Generalstabes gez.v.Böckmann |
| 2.10.1939 11.15 Uhr wird fernmdl.vom A.O.K.3 eine
Vororientierung über den Abmarsch des I.A.K. bis zur neuen
Demarkationslinie durchgegeben. Anl.652 Südgrenze: Weichsel, Nordrand Praga, Stanislawow, Bug-Knie 5km westl.Drohiczyn. Nordgrenze: Pultusk I.A.K., Wyszkow I.A.K., Bug-Linie bis Brok I.A.K., Straße nach Orlo, Straße nach Zareby. Truppen: 1.Kav.Brig., 11.Div., 217.Div., 61.Div. ist auf Wyszkow in Marsch zu setzen, geht zzum Führungsstab z.b.V., - XXVI.Korps. - Am 5.10 antreten, jedoch ist mit der 8.Armee in Verbindung zu treten, damit der Raum Praga - Minsk - Kaluszyn nach Norden rechtzeitig für den Vormarsch der 8.Armee geräumt wird. |
| A.O.K.3 Ia Nr.186/39 geh. A.H.Qu.Krasne, den 2.10.1939 GEHEIM! Operationsbefehl Nr.23 1.) 3.Armee besetzt das Gebiet bis zur neuen Demarkationslinie nördl. der Grenze zum A.O.K.8. Grenze zum A.0.K.8: Weichsel bis Praga Nordrand, Stanislawow (zu A.0.K.3), Bugknie 5 km westl. Drohiczyn. 2.) Die neue Demarkationslinie verläuft: Vom Bugknie (5 km westl. Drohiczyn) entlang des Bugs bis 5 km ostw. Malklinia Gorna, dann in gerader Line bis 5 km ostw. Ostrolenka an den Narew, am Narew und an der Pisa entlang bis zur Reichsgrenze, dann Reichsgrenze. Sie biegt ostw. Dreimühlen (Kalinowen) von der Reichsgrenze ab bis zur litauischen-polnischen Grenze (Einzelheiten des Verlaufs werden Gruppe Bra -unleserlich- durch Karte mitgeteilt), dann bis Wysztiter See und deutsch-litauische Grenze bis Ostsee. 3.) Gliederung der Truppen der 3.Armee und Grenzen. a) I.A.K. mit 11.Div., 217.Div. und 1.K.B. zwischen den Grenzen: reohts Grenze zu A.O.K.8. Links Grenze zu XXVI.A.K.(Führungsstab z.b.V.): Pultusk (I.A.K.), Wyskow (I.A.K.), Bug bis Brok (I.A.K.) Straße Brok - Orlo - Richtung Zareby (Kos.) (I.A.K.). b) XXVI.A.K. mit 61. und 1.Div. bis zur linken Grernze Myszyniec, Punkt am Narew 5 km ostw. Ostrolenka. c) XXI.A.K. mit 206.Div., Grzw.41 und Gruppe Brandt bis zur linken Grenze Südspitze Wysztiter See, Stadt Angerapp. d) Stellvertretendes Generalkommando I.A.K. Königsberg mit Grew.51 und 61 entlang der Reichsgrenze bis zur Ostsee. e) Zur Verfügung des A.O.K.3 bleibt 228.Div. ostw. Nowy Dwor. f) Über II.A.K. und Armeetruppen siehe besondere Befehle. 4.) Zeitlicher Verlauf der Besetzung: Die Bewegungen beginnen am 5.10. a) Das I.A.K. räumt den Raum südl. der neuen Grenze zum A.O.K.8 im Einvernehmen mit A.O.K.8. b) 61.Div. ist durch I.A.K. dem XXVI.A.K, über Wyszkov so zuzuführen, daß bis 7.10. früh das Vorziehen der 217.Div. über Radzymin möglich ist. c) Es haben zu erreichen: I.A.K. bis 10.10. abends die Buglinie mit 11. und 217.Div. XXVI.A.K. bis 9.10. abends die Linie 5 km ostw. Malkinia Gorna bis 5 km ostw. Ostrolenka mit 61. und 1.Division. XXI.A.K. an 6.10.abends Suwalki am 9.10. abends die Linie nordwestl. Grodno und die polnisch-litauische Grenze bis Südspitze Wysztiter See mit Gruppe Brand. d) Die russischen Truppen sind angewiesen, ab 5.10. hinter die neue Demarkationslinie zurückzugehen. Zur Gruppe Brand wird Oberstleutnant Spalcke (Stab A.O.K.3) kommandiert, um die Bewegungen der deutschen und russischen Truppen in Einklang zu bringe. 5.) Der Vormarsch an die Demarkationslinie hat so zu erfolgen, daß starke Marschgruppen auf den Hauptstraßen vorwärts marschieren und das Zwischenglände durch kampfkräftige Streifen so durchzogen wird, daß etwa auf tretende Banden beim Vormarsch zersprengt werden. 6.) Nach Erreichen der Demarkationslinie ist diese mit Schwerpunkt an den Hauptstraßen und lebhaftem Streifendienst in den Zwischenräumen zu sichern. Weitere Befehle über Verhalten an der Demarkationslinie folgen. 7.) A.O.K.3 verbleibt in Krasne und Przesnysz. Die Generalkommandos melden ihre beabsichtigten Korpshauptquartiere. Besondere Anordnungen zu Operationsbefehl Nr. 23. I.Pioniere: 1.)Pi.Regts.Stab 541 (z.Zt. bei I.A.K.) wird ab 4.10.39 dem A.O.K.3 unmittelbar unterstellt. Unterkunft in Zegrze. Eintreffen ist an A.O.K.3 zu melden. Dem Pi.Regts.Stab 541 werden unterstellt mit dem 4.10. Pi.Batl.505 mit 2 Br.Kol.B (z.Zt.Nasielsk) Pi.Batl.630 mit 1 Br.Kol.B (z.Zt.Zegrze) Pi.Batl.651 mit 1 Br.Kol.B (z.Zt.Pultusk) Br.Kol.B 1/41 (Ciechanow) Br.Kol.B 639 und 644 (Debe) Br.Kol.B 401 (Pultusk) Aufträge erteilt Arm.Pi.Offz.A.O.K.3 unmittelbar. 2.) Pi.Batl.41 mit Br.Kol.B 2/41 wird am 3.10. nach Graudenz in Marsch gesetzt und dort Oberstltn.Stammbach unterstellt. 3.) Folgende Pi.-Einheiten scheiden demnächst aus dem Verband der 3.Arnmee aus und werden zur Verfügung O.K.H. abbefördert: Pi.Regts.Stab 601 Pi.Batl.627 mit Br.Kol.B Br.Kol.B 602 und 609 Br.Kol.603 und 606, ihr Gerät bleibt eingebaut, sie spannen sich vor das Gerät der Br.Kol.B 1/41 (Ciechanow) und 651 (Pultusk). Br.Kol.B 1 und 2/402,sie werden mit II.A.K. abbefördert. Das Gerät B 2/402 bleibt eingebaut, sie spannen sich vor das Gerät B 2/505 (Nasielsk). Das Umspannen des Geräts veranlassen I. und II.A.K. Einzelheiten über Zeit und Ort des Abtransportes werden noch befohlen. II. Armee- und Heeresartillerie scheidet gem.Sonderbefehl aus dem Verband der 3.Amee aus. III. Panzer-Abw.Abt. 511 erreicht zur Verfügung A.O.K.3 bis 7.10. abends die Gegend um Krasne. Eintreffen und Unterkunft ist A.O.K.3 zu melden. Gleichzeitig tritt die zum Schutz des Armeehauptquartiers A.O.K. eingeteilte Kompanie Pz.Abw.Abt.12 zu ihrer Abteilung zurück. |
| Fernspruch A.O.K.3
an II.A.K., I.A.K., Abt.Qu., 2.10.39, 16.45 Uhr Pz.Div.Kempf wird ab 4.10. auf H.St.O.V.Osterode hinsichtlich Verpflegung - hinsichtlich Verpflegungsempfang angewiesen. Ab 4.10. empfängt 11.Div. bei A.V.L.Nasielsk Verpflegung. Bekanntgabe an Pz.Div.Kempf, bzw. 11.Div. nach II., bzw I.A.K. |
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ObKdodH
BdE Nr.3062/39 g.Kdos.AHA Ia (4) Bezug: OKH/BdE Nr.3055/39 g.K. AHA Ia(4) v.3.10.39 1.Nachstehend aufgeführte Kommandobehörden, höher Stäbe und Divisionen verbleiben zunächst im Osten: a) Im Bereich H.Gru.Süd. A.O.K.14 A.O.K.8 Gen.Kdo.XVIII.A.K. Gen.Kdo.XVII.A.K. Gen.Kdo.IV.A.K. Gen.Kdo.XIV.A.K. Gen.Kdo.X.A.K. (alle Gen.Kdos.mit Korpstruppen ohne schw.Artillerie.) 4., 10., 27., 44., 45., 50., 57., 213., 221., 239., 257. und 258.Inf.Div. 29.Inf.Div.(mot), 2.Geb.Div. und 4.lei.Div. b) Im Bereich der H.Gru.Nord. A.O.K.3, Gen.Kdo.I und XXI.A.K. mit Korpstruppen, 1., 11., 61., 206., 217. und 228.Inf.Div. Gruppe Brand und 1.Kav.Brig. c) Im Bereich Mil.Bef.Danzig/Westpr. 207. und 218.Inf.Div. Brigade Eberhard d) Im Bereich Mil.Bef.Posen. 208. und 252.Inf.Div. 2.Notwendiger Ersatz für die unter Ziffer 1 aufgeführten Kdo.Behörden, Stäbe und Verbände ist so bereit zu stellen, dass die Ersatztransporte etwa ab 15.X.39 abgefahren werden können. Vor dem 15.10. ist die Zuführung von Ersatz aus transporttechnischen Gründen nicht durchführbar (Vergl.hierzu Bezugsverfügung Ziffer III.). 3.A.O.K.10 mit Stabstruppen wird entgegen der Bezugsverfügung Ziffer IIa zunächst nach Dresden verlegt. 4.Berichtigung zur Bezugsverfügung In Ziffer IIb) trage als letzte Zeile nach "Pi.Sperrkol.(mot) 548". |
| Kdo.I.A.K.
K.H.Qu. Sulejowek, den 3.10.39 16.00 Uhr. Korpsbefehl für den Vormarsch an den Bug. l.) Nach Abschluß der Kämpfe um Warschau/Praga geht 3.Armee bis zur neuen Demarkationslinie am Bug vor. Diese verläuft: Vom Bugknie (5 km westl. Drohiczyn) entlang des Bugs bis 5 km ostw. Malklinia Gorna, dann in gerader Linie bis 5 km ostw. Ostrolenka an den Narew, am Narew und an der Pisa entlang bis zur Reichsgrenze, dann Reichsgrenze. Sie biegt ostw.Dreimühlen (Kalinowen) von der Reichsgrenze ab bis zur litauischen-polnischen Grenze. (Einzelheiten des Verlaufs werden Gruppe Brandt durch Karte mitgeteilt), dann bis Wysztiter See und deutsch-litauische Grenze bis Ostsee. 2.) I.A.K. tritt am 4.10. mit l.K.B. u. ll.Div., am 5.10. mit 217.Div.den Vormarsch an. Der Vormarsch an die Demarkationslinie hat so zu erfolgen, daß starke Marschgruppen auf den Hauptstraßen vorwärts marschieren und das Zwischengelände durch kampfkräftige Streifen so durchzogen wird, daß etwa auftretende Banden beim Vormarsch zersprengt werden. Nach Erreichen der Demarkationslinie ist diese mit Sohwerpunkt an den Hauptstraßen und lebhaftem Streifendienst in den Zwischenräumen zu sichern. Weitere Befehle über Verhalten an der Demarkationslinie folgen. 61.Division tritt vorübergehend zum XXVI.A.K. (bisher Korps z.b.V.). Südlich des I.A.K. geht XXXV.A.K. mit 46. ,29. u.213.Div. Nördlich des I.A.K. geht XXVI.A.K. mit 6l.u.l.Div. gegen die neue Linie vor. 3.) Trennungslinien: ´ Rechts zum XIV.A.X.: Weichsel - Nordrand Praga - Stanislawow (I.) Bug Knie (5 km westl.Drohiczyn. Links zu XXVI.A.K.: Pultusk (I.)- Wyszkow (I.) - Buglinie bis Brok (I.)- Straße nach Orlo- Straße nach Zareby. Zwischen ll.u.217.Div. Bahnlinie wie bisher bis Borzyny- Zochow(?) - Zgrzebichy - Miedzyles- Sterdyn -Bialobrzeg (Orte zu 217.Div.). 4.) l.Kav.Brig. erreicht am 4.10. den Raum um Kaluszyn, am 5.10. den Raum um Wegrow. und klärt auf bis zur Bahnlinie Siedlce- Malkinia im Abschnitt zwischen Trennungslinie XIV.A.K. u. Lacki. Am 6.10. sichert l.Kav.Brig. in Linie Wojewodki Gorne- Skibniew Podawce und klärt auf bis zum Bug im Streifen der ll.Div. Stab verbleibt in Wegrow. 5.) ll.Div. erreicht am 4.10. mit vorderster Regimentsgruppe Minsk Mazowiecki, am 5.10 Kaluszyn, am 6.10. den Raum u. Wegrow, der 7.10. ist Ruhetag, ab 8.10. bis 10.10. abends geht ll.Div. innerhalb ihres Streifens bis zum Bug vor. 6.) 217.Div. erreicht am 5.10. mit Masse der Kampftruppen den Raum nordostw. Radzymin, am 6.10 den Raum südostw.Wyszkow, am 7.10. den Raum nordostw. Lochow. Der 6.10. ist Ruhetag. Am 9.u.l0.l0. geht die Division in breiter Front gegen die Demarkationslinie vor. 1 verst.Batl. ist nördlich des Bug einzusetzen. 1 Pz.Abw.Kp. ist ab 5.10. 10.00 Uhr zum Schutz des Korps-Gef.St. abzustellen. 7.) 61.Div. erreicht am 4.10. den Raum nordostw. Radzymin und tritt am 5.10. am Nordufer des Bug bei Wyszkow unter den Befehl des XXVI.A.K. Der Bug muß am 5.10. 24.00 Uhr von allen Teilen nach Norden überschritten sein. Die nördlich des Narew stehenden rückwärtigen Dienste können über Pultusk auf Wyszkow herangezogen werden. 3./Pz.Abw.Kp.161 ist am 5.10. 10.00 Uhr von Korps—Gef.St. Sulejowek heranzuziehen. 8.) B.Abt.11 tritt am 4.10. zum I.A.K. zurück und erreicht zur Verfügung des Korps Slupno (südwestl. Radzymin). Befehlsempfangender Offizier verbleibt auf Korps-Gef.St. 9.) 2.(H)/Tannenberg verbleibt mit Masse in Neuhausen, mit vorgeschobener Staffel bei Ciechanow. 10.) Pi.Rgts.Stab 541 wird ab 4.10.39 dem A.O.K.3 unmittelbar unterstellt. Unterkunft in Zegrze. Eintreffen ist an A.O.K.3 zu melden. 11.) N.A.41 hält Funkverbindung mit 11., 217.Div.u.l.K.B. sowie XIV.u. XXVI.A,K. Drahtverbindung mit A.O.K.3, Feldflughafen und baut Leitung Wyszkow, Lochow, Wegrow nach Sokolow Podlaski vor. 12.) Korps-Gef.St. verbleibt bis 5.10. -10.00 Uhr in Sulejowek´und wird sodann nach Lochow verlegt. |
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ObKdodH
BdE Nr.3062/39 g.Kdos.AHA Ia (4) Bezug: OKH/BdE Nr.3055/39 g.K. AHA Ia(4) v.3.10.39 1.Nachstehend aufgeführte Kommandobehörden, höher Stäbe und Divisionen verbleiben zunächst im Osten: a) Im Bereich H.Gru.Süd. A.O.K.14 A.O.K.8 Gen.Kdo.XVIII.A.K. Gen.Kdo.XVII.A.K. Gen.Kdo.IV.A.K. Gen.Kdo.XIV.A.K. Gen.Kdo.X.A.K. (alle Gen.Kdos.mit Korpstruppen ohne schw.Artillerie. 4., 10., 27., 44., 45., 50., 57., 213., 221., 239., 257. und 258.Inf.Div.29.Inf.Div.(mot), 2.Geb.Div. und 4.lei.Div. b) Im Bereich der H.Gru.Nord. A.O.K.3, Gen.Kdo.I und XXI.A.K. mit Korpstruppen, 1., 11., 61., 206., 217. und 228.Inf.Div.Gruppe Brand und 1.Kav.Brig. c) Im Bereich Mil.Bef.Danzig/Westpr. 207. und 218.Inf.Div. Brigade Eberhard d) Im Bereich Mil.Bef.Posen. 208. und 252.Inf.Div. 2.Notwendiger Ersatz für die unter Ziffer 1 aufgeführten Kdo.Behörden, Stäbe und Verbände ist so bereit zu stellen, dass die Ersatztransporte etwa ab 15.X.39 abgefahren werden können. Vor dem 15.10. ist die Zuführung von Ersatz aus transporttechnischen Gründen nicht durchführbar (Vergl.hierzu Bezugsverfügung Ziffer III.). 3.A.O.K.10 mit Stabstruppen wird entgegen der Bezugsverfügung Ziffer IIa zunächst nach Dresden verlegt. 4.Berichtigung zur Bezugsverfügung In Ziffer IIb) trage als letzte Zeile nach "Pi.Sperrkol.(mot) 548". |
| Minsk- Maz., am 5.Oktober 1939 Protokoll über die Verhandlungen betreffs Übergabe des von den Truppen der U.d.S.S.R. westlich des Bug zu räumenden Gebiets an das deutsche Heer. 1.) Durch die Übergabe-Kommandos der U.d.S.S.R. werden an deutsche Wachkommandos übergeben: am 5.10.1939 Sokolow, Siedlce und Lukow. am 6.1o.1939 Repki, Holubla, Plewki, Szaniady, Bezwola. am 7.10.1939 Rudniki, Lipiny, Mordy, Miendzyrzec und Rudno. am 8.10.1939 Sarnaki, Swory, am 9.10.1939 Konstantinow, Biala Podlaska, Wisznice. am 10.10.1939 Lipnica, Piszczac, Bokinka, Sosnowka. am 11.1o.1939 wird das linke (westliche) Ufer des Bug von den Truppen der U.d.S.S.R. geräumt. 2.) Das deutsche Übernahme-Kommando soll täglich zwischen 9.00 und 10.00 Uhr O.E.Z. (7.00 bis 8,00 Uhr M.E.Z.) in den aufgeführten Orten eingetroffen sein. Nach 12.00 Uhr O.E.Z. (8,00 Uhr M.E.Z. rückt das Übergabe-Kommando ohne förmliche Übergabe des Ortes bb. 3.) Bis Übernahme der am 5.l0.1939 zu übergebenden Orte kann möglicherweise nicht durchführt werden, da die Übergabe-Konmandos wahrscheinlich bereits fortgerückt sind. 4.) Vom seiten der U.d.S.S.R. wird gewünscht, daß zur Vermeidung von Reibungen die vordersten Teile der deutschen Truppen 25 km westlich der täglich su übergebenden Linie bleiben. (vergl. Karte.) 5.) Zurückbleibende Kranke oder Versprengte Soldaten der U.d.S.S.R. werden bestmöglichst versorgt und der nächsten Abteilung der U.d.S.S.R. zugeführt. Werden nicht transportfähige Soldaten der U.d.S.S.R. aufgefunden, so wird dies baldmöglichst der nächsten Truppe der U.d.S.S.R. mitgeteilt. Von Seiten der U.d.S.S.R. wird in gleicher Weise verfahren. 6.) Die Aufstellung der deutschen Truppen, die am 5.10.1939 bis 20.00 Uhr O.E.Z. (18.00 Uhr M.E Z.) eingenommen ist, wird, soweit sie von Ziffer 4.) abweicht, nicht geändert. |
| Gen.Kdo.I.A.K. Ia op.Nr. 147/39 geh. K.Gef.St.Lochow, den 6.10.39, 14.00 Uhr. Korpsbefehl für das Verhalten an der Demarkationslinie. 1.) Die russischen Truppen vor I.A.K. räumen das Gelände westl.der Demarkationslinie bis zum 7.10. abends. Russische Nachkommandos zur Verhütung von Plünderungen verbleiben in Repki bis 6.10., in Rudniki bis 7.10. jeweils 10.00 Uhr. Deutsche Vorkommandos übernehmen diese Orte jeweils bis 8.00 Uhr vormittags. Hierzu entsendet l.K.B. je ein Kommando in Stärke 1 Schwadron mit Dolmetscher. 2.) Das Überschreiten der Bahnlinie Siedlce- Malkinia und des Bug bis zum 7.10. einschl. mit Aufklärung, Quartiermachern usw.ist verboten. Ab 8.10. kann bis zur Demarkationslinie wie befohlen aufgeklärt und herangegangen werden. 3.) Zurückbleibende Kranke oder versprengte Soldaten der U.d.S.S.R. sind von den deutschen Truppen zu versorgen und zu betreuen und sodann der nächsten Abteilung der U.d.S.S.R. zuzuführen. Werden nicht transportfähige Soldaten der U.d.S.S.R. aufgefunden, so ist das baldmöglichst der nächsten Truppe der U.d.S.S.R. mitzuteilen. 4.) Die Demarkationslinie, soweit sie nicht durch den Verlauf des Bug gekennzeichnet ist, ist vorläufig im Gelände durch aufgestellte Tafeln mit Aufschrift „Dem.Linie» zu bezeichnen und später zu verdrahten. Die Tafeln sind einheitlich herzustellen und unter Verantwortung eines Regts.Kdrs. im Gelände aufzustellen. Etwaige Missverständnisse bezügllch der Führung der Demarkationslinie sind im Benehmen mit 61.Div. und notfalls mit den Russen durch 2l7.Div. zu klären. Die Hauptübergangsstraßen sind stärker zu besetzen, das Zwischengelände ist durch Streifen zu sichern. Die Wege der Streifen sind in genügendem Abstand von der Demarkationslinie zu führen und deutlich zu kennzeichnen. Jedes überschreiten der Demarkationslinie ist verboten. Aufklärung hat nur durch Beobachtung zu erfolgen. Über Grenzüberschreitung durch die Bevölkerung auf festzulegenden Übergangsstellen folgt bis 9.10. noch besonderer Befehl. 5.) Im Abschnitt der 217.Div. wird der Ort Brok mit Einverständnis des I.A.K. durch Pi.l6l belegt. 217.Div. schafft sich eine Übergangsmöglichkeit über den Bug dicht hinter der Demarkationslinie. 6.) Nach Erreichen der Demarkationslinie sind die Kräfte so zu gliedern, daß nur Teile mit dem Sicherungsdienst und Sperrung der Grenze beauftragt werden. Als Anhalt 1 Batl. etwa auf 10 km. Die Masse der Truppe ist hinter den Sicherungsbataillonen so unterzubringen, daß die Unterbringungsräume auch im Winter beibehalten werden können und eine Ausbildung möglich ist. Aufgabe der Truppe ist es, zunächst mit Rücksicht auf die bevorstehende schlechte Witterung im Herbst u. Winter das Wegenetz, einschl.Brücken, zu verbessern, zu kennzeichnen und die Unterkünfte auszubauen. Bei nicht ausreichender Unterkunft der im Sicherungsdienst eingesetzten Teile sind für Feldwachen usw. Blockhäuser au errichten und mit Heizmaterial zu bevorraten. Ausbildung hat an 1 - 2 Tagen je Woche nach näheren Angaben der Divisionen zu erfolgen, die auch für Ablösung der im Sicherungsdienst eingesetzten Einheiten sorgen. Schießplätze für Jnfanterie u. Artillerie im Gelände sind zu erkunden. Der Bevölkerung ist Erntehilfe zu leisten. |
| Gen.Kdo.I.A.K. K.H.Qu. Lochow ,
den 7. Oktober 1939. Ia Nr. 151/39. geh. Korpsbefehl vom 7.10. 1.) Nach Erreichen des Bug am 10.10. wird als Unterkunftsraum zugewiesen : 11. Div. in ihrem Abschnitt ostwärts der Linie : Westrand Wald südostwärts Ruchna - Straßengabel 2 km ostwärts Wegro - Westrand Miedzna - Strasse nach Chruszczewka. 1.K.B. im Abschnitt der 11. Div. der Raum westlich dieser Linie bis zur Strasse Minsk - Wyszkow. 2.) B.Abt.11. ab 9.10. in Borzymy und Urle, wird 11. Div. unterstellt. Die Abteilung verbleibt in ihrer Unterkunft und kann von hier zu Übungen - auch von 217 Div. - herungezogen werden. 3.) Erkennungszeichen deutscher Flugzeuge ab 8. - 14.10.39: Abschiessen einer weissen Leuchtkugel, die nach 5 Sekunden in 3 rote Sternchen ausstrahlt. 4.) Funkstille ist für alle Einheiten ungeordnet, die vom Osten nach dem Westen des Reiches verlegt werden und Linie Hamburg - Braunschweig - Erfurt - Nürnberg - Augsburg - Innsbruck nach Westen überschreiten. |
| A.O.K.3 Ia A.H.Qu.Krasne, den 7.10.1939. In der Anlage übersendet das A.O.K.3 Weisungen für die Ausbildung der Truppe. Der Befehl des A.O.K.3 für die Durchführung der Besetzung des eroberten polnischen Gebietes enthält Ausführungsbestimmungen. Die Kommandierenden Generale und Divisions-Kdeure. haben die Durchführung der Bestimmungen mit ihren Kommandeuren eingehend zu besprechen. Heeresgruppe Süd Holenow, den 1.Oktober 39. Ia Nach Abschluss der Operationen ln Polen tritt neben den zur Befriedung und Säuberung des Landes notwendigen militärischen Massnahmen, der Gewährung ausreichender Ruhe zur Erholung von Mann und Pferd und zur Überholung des Geräts die innere Festigung der Truppe in den Vordergrund Wenn die Disziplin bei den kämpfenden Teilen der aktiven Divisionen im allgemeinen auch noch gut ist, so hat sie bei allen rückwärtigen wie auch bei vielen neu aufgestellten Truppen bereits einen Tiefstand erreicht, der mit allen Mitteln überwunden werden. Ich verkenne nicht die Schwierigkeiten, die sich bei diesen Formationen aus ihrer Zusammensetzung aus teils ungedienten, teils kurzausgebildeten Mannschaften unter teilweise nicht vollwertigen Führern ergeben. Um so mehr muss hier durchgegriffen werden. Unfähige Offiziere sind abzulösen. Die nachstehende Anordnungen gelten also nicht nur für die fechtende Truppe, sondern für alle rückwärtigen Dienste, Baueinheiten Landesschützenverbände usw. 1.) Der Hauptnachdruck liegt bei allen Einheiten auf der Festigung der Manneszucht, auch der Strassendisziplin ( Anzug, Ehrenbezeugungen). Auch ein älterer Soldat kann vorschriftsmäßig angezogen sein und eine stramme Ehrenbezeigung machen. 2.) Die Verbesserung der Ausbildung geht mit den Massnahmen zu 1.) Hand in Hand. Sie hat sich insbesondere auf die neuaufgestellten Formationen, sowie die Teile der aktiven Einheiten. die am ehesten zum Verbummeln neigen, zu erstrecken. Bei den rückwärtigen Diensten usw. hat sie, neben Übungen zur Festigung der Disziplin, die auf dem Marsch, zur Sicherung der Unterkunft, und zur Fliegerabwehr nötigen Übungen zu umfassen. 3.) Der Wachdienst ist straff zu handhaben. Er erfüllt neben seiner Sicherurgsaufgabe zugleich einen Ausbildungszweck. Schnelle Gefechtsbereitschaftder Truppe, besonders aller rückwärtigen Dienste, muss durch Übungen gesichert werden. Wachsamkeit, besonders in einzeln liegenden Orten, ist einzuschärfen. Streifen, die zugleich der Ausbildung dienen, sind in unsicherem Gelände anzuordnen. Jedes Aufflackern von Sabotage oder Bandenwesen ist brutal zu unterdrücken. 4.) In Ortsunterkünften, Ortsbiwaks und Biwaks ist eine klare Regelung der Unterbringung der Mannschaften und Pferde, eine geregelte Aufstellung der Fahrzeuge durchzuführen. Die Tarnung fällt fort. Das zigeunerhafte Herumstehen einzelner Fahrzeuge entfällt damit. 5.) Die Verkehrsordnung auf den Strassen, in Orten, namentlich über Brücken ist zu regeln. 6.) Plünderungen, Aufkäufe, und unüberwachtes Requirieren ist mit schonungsloser Härte zu unterbinden. (s.Erlass des Ob.d.H.Gen.Qu.Nr. 263/39 g.vom 24.9.1939). Die Führer von Einheiten, bei denen solche Ausschreitungen vorkommen, sind zur Verantwortung zu ziehen. 7.) Beim Verkehr mit russischen Truppen an Übergangsstellen höfliches, korrektes Verhalten, keineswegs Verbrüderung einreissen lassen. 8.) Mit diesen Massnahmen muss die geistige Betreuung der Truppe (Zeitungen, Rundfunk usw.) und wirtschaftliche Fürsorge (Einrichtung von Kameradschaftsheimen, Kantinen usw.) Hand in Hand gehen. Ich ersuche die Herren Oberbefehlshaber für die ihnen unterstellten Armeetruppen, rückwärtigen Dienste usw.die kommandierenden Herren Generale für die Korpstruppen, die Divisionskommandeure eure für ihre rückwärtigen Dienste Anordnungen zu troffen,dass die vorstehenden angeordneten Massnahmen von bestimmten Persönlichkeiten geleitet und ständig überwacht werden. |
| Gen.Kdo.I.A.K. -unleserlich- 154/39 geh. K.H.Qu.Loohow, den 9.10.1939. Korpsbefehl für die Durchführung der Besetzung des eroberten polnischen Gebiets. 1.) Den Befehl über das gesamte von deutschen Truppen besetzte Gebiet Polens hat der Oberbefehlshaber Ost, Generaloberst v. Rundstadt übernommen. 3.Armee hat den Befehl in dem Grenzabschnitt Nord (Ostpreußen u. Südostpreußen) übernommen. 2.) I.A.K. (11.,217.Div., l.K.B. und Armeetruppen) übernimmt das Gebiet, das sich zusammensetzt aus den Kreisen Sokolow, Wegrow, Radzymin, Pultusk (ostw.des Narew, jedoch einschl. der Stadt Pultusk). Hierzu werden als Gebietsbefehlshaber eingesetzt: Kdr.11.Div. mit ll.Div. Kdr.217.Div. mit 217.Div. im allgemeinen in ihren bisherigen Gefechtsstreifen. Abweichungen siehe anliegende Planpause. Kdr.1.K.B. mit l.K.B. in rückwärtigen Korpsbereich in den Kreisen Radzymin u. Pultusk ostw.das Narew, jedoch einschl.der Stadt Pultusk. 3.) Aufgaben a) Die Sicherung u. Befriedung des Landes, sowie Unterstützung der Verwaltung des besetzten Gebiets (siehe besondere Anordnungen). b) Absperrung und Sicherung der Demarkationslinie (siehe besondere Anordnungen). c) Festigung des Zusamenhalts der unterstellten Verbände. 4.) l.K.B. tritt am 12.10. den Marsch in den neuen Unterbringungsraum an. Im Unterabschnitt Nord nördl.des Narew sind in den Orten Wyszkow u. Pultusk Brückenkommandanten zu ernennen und Ortskommandanturen einzurichten. Beide Orte sind mit je 1 Detachement mit 1 Battr. zu belegen. Im Unterabschnitt Süd sind Tluszcz, Strachowka, Radzymin u. Wolomin zu belegen. Belegung anderer Orte bleibt freigestellt. 5.) ll.Div. setzt sich mit 46.Div. zwecks Übernahme des an sie fallenden Gebietsteils an der Südgrenze in Verbindung, übernimmt denselben und kann sich auch nach Abmarsch der l.K.B. über die bisher befohlene Linie unterbringungsmäßig in ihrem Gebiet weiter nach Westen ausdehnen. B.Abt.ll verbleibt in ihrer Unterkunft Borzymy und Urle. 6.) 217.Div. räumt im Einvernehmen mit 6l.Div. das an diese fallende Gebiet nördl. des Bug und dehnt sich mehr nach Südwesten aus. 7.) Die Gebietsbefehlshaber melden auf Karte 1 : 100 000 die Unterbringung aller sich in ihrem Gebiet aufhaltenden Truppen bis einschl.Batlne. u. selbst.Abtlgen. mit Angabe der Stabsquartiere und Unterbringungsräume bis 13.10.39. 8.) Die Morgen- u. Abendmeldung entfällt. An ihrer Stelle geben die Truppen täglich bis 15.00 Uhr eine Tagesmeldung an I.A.K. gem.besondere Anordnungen Ziff.l0 ab. 9.) N.A.41 verbleibt mit Je 1 Kp. in Wegrow, Kamiona, Lochow u. Budziska. Sie stellt Fernsprechverbindung zu den Gebietsbefehlshabern, später auch zu XIV.A.K. her. (10.) Korpshauptquartier verbleibt in Lochow. Quartiermeisterabteilung in Jadow. Anlage 1 an I.A.K. Ia Nr. 154/39 geh.v. 9.10.39 Besondere Anordnungen zum Korpsbefehl. 1.) Die Demarkationslinie ist abzusperren und zu sichern, sie darf weder überschritten noch überflogen werden. Zwischenfälle mit den Russen sind zu vermeiden. Die Sicherung erfolgt durch Zusammenfassen der Kräfte an den Haupteinfallsstraßen und Überwachung des zwischen diesen liegenden Geländes durch Streifen. Die Wege der Streifen sind in genügendem Abstand von der Demarkationslinie zu erkunden, festzulegen u. zu bezeichnen. An den wichtigsten Übergangsstellen und anderen taktisch wichtigen Punkten sind zur Erhöhung der Sicherheit Stützpunkte in Form von Feldbefestigungen mit Artillerie auszubauen. Auch die für die Unterbringung des Sicherungsdienstes benötigten und zu errichtenden Blockhäuser sind zu befestigen. 2.) Jeder Flüchtlingsstrom von Ost nach West über die Demarkationslinie ist mit Ausnahme Volksdeutscher Elemente zu unterbinden. 3.) Der Grenzverkehr über den Bug ist zu verhindern. 4.) Zur Sicherung der Narew- Linie sind von l.K.B. Feldbefestigungen bei Pultusk auf dem Ostufer anzulegen und durch eine Sicherheitsbesatzung ständig besetzt zu halten. 5.) Für Sicherung der Verkehrswege, Straßen, Bahnen und Brücken gegen Anschläge ist durch die Gebietsbefehlshaber in ausreichendem Maße zu sorgen. 6.) Zur Befriedung des Landes sind Banden und Freischärler mit den schärfsten Mitteln zu unterdrücken. Auf unruhige Elemente ist scharf zu achten. Über die Judenfrage ergeht gesonderte Anweisung. Streifendienst, Sicherung und Wachdienst sind in verstärktem Maße zu betreiben. 7.) In jedem Kreis ist ein Landrat eingesetzt. Enge Zusammenarbeit zwischen diesem und den Gebietsbefehlshabern ist unbedingt erforderlich. Der Landrat ist in der Durchführung seiner Aufgaben zu unterstützen. In die zivile Verwaltung darf nicht eingegriffen werden. 8.) Die eigenmächtige Benutzung von polnischen Post- u. Eisenbahnfernsprechleitungen ist verboten. Anträge sind an das Gen.Kdo. zu richten. 9. ) Sämtliche Fernsprechleitungen, die in russisches Gebiet führen, sind an der Dem.Linie abzuschirmen. Die letzte Stange vor der Auftrennung ist vor der Entfernung der Felder gegen Zug zu verstreben u. zu verankern. 10.) Muster der Tagesmeldung: Tagesmeldung an I.A.K. 1.) Zustand der Truppe. 2.) Vorkommnisse an der Demarkationslinie. 3.) Besondere Ausbildungsvorhaben (Schießen, größere Übungen) am nächstfolgenden Tage. (Leitung, Truppe, Gegend, Uhrzeit.) 4.) Veränderungen in der Unterbringung von Stäben und Truppen. 5.) Besondere Vorkommnisse. |
| I.A.K. Ia 157/39 geh. K.H.Qu,Lochow, den 11.10.1939. Korpsbefehl vom 11.10. l.K.B. bleibt bis auf weiteres in den derzeitigen Unterkunftsräumen. Weitere Befehle folgen. 217.Div. setzt am 12.10. 1 Inf.Rgt., verst. durch 1 l.Art.Abt.,1 Pi.Kp., Pz.Abw.Abt.u. A.A. in Marsch zur Besetzung und Befriedung der Kreise Radzymin u. Pultusk ostw. des Narew, einschl.der Stadt Pultusk, Der Regimentskommandeur ist in diesen Kreisen Gebietsbefehlshaber gemäß Korpsbefehl vom 9.10. Sitz in Radzymin. Er bleibt 217.Div. unterstellt. Pultusk u. Wyszkow sind von je 1 Batl. verstärkt durch je 1 Bttr. u. Teile der Pi.Kp. zu besetzen, die dort die zum Brückendienst eingesetzten Pi.Kräfte ablösen. Über Anlage von Feldbefestigungen auf dem ostw.Narewufer und Sicherung des Brückenkopfs vergleiche Besondere Anordnungen zum Korpsbefehl vom 9.10. Ziff.4. Die Gebietsbefehlshaber sorgen dafür, daß die Beschlagnahme der Radioanlagen der polnischen Bevölkerung beschleunigt durchgeführt wird. Am 6.lO. haben polnisohe Soldaten in Gegend Strachowka erneut Wehrmachtkraftfahrzeuge angeschossen und deutsohe Soldaten verwundet. Alle Truppenteile, insbesondere die rückwärtigen Dienste, haben dafür Sorge zu tragen, daß polnisohe Soldaten in Uniform festgenommen werden und der Gefangenensammelstelle Bhf. Lochow zugeführt werden. |
| Gen.Kdo.I.A.K. Nr.160/39 geh. K.H.Qu.Lochow, den 12.10.1939. Korpsbefehl 1.) I.A.K. übernimmt am 14.10. den Befehl auch über die Kreise Ostrow Maz., Ostrolenka Südteil (ohne Stadt Ostrolenka), Makow Maz. 1.,6l.u.228.Div. und die im Gebiet liegenden Armeetruppen werden I.A.K. unterstellt. Der Gesamtbereich des I.A.K. heißt Korpsbezirk Pultusk. Die Bereiche der Divisionen heißen Div.Bezirk mit der Div.Nr., wenn die Divisionskommandeure gleichzeitig Gebietsbefehlshaber sind. 2.) 1.K.B. wird demnächst Grz.Abschnitt Mitte (A.O.K.8) zugeführt. Befehl folgt. 3.) 217.Div. übernimmt am 15.10. bis 12.00 Uhr das Gebiet der 11.Div. und löst die Sicherungen der ll.Div. an der Demarkationslinie ab. Gliederung der Division entsprechend der am 11.10. gegebenen Weisung. Befehlsübernahme ist zu melden. 4.) ll.Div. wird zur Verfügung des I.A.K. herausgezogen und verbleibt bis zum Eingang des Befehls zum Abmarsch an die Einladebahnhöfe im Korpsbezirk westl. der Bahnlinie Siedlce- Malkinia, südl. der Linie Strachowka- Kurze u. ostw. der Straße Straohowka- Minsk. 5.) B.Abt.11 hat Sonderbefehl erhalten. Sie scheidet am 16.10. aus dem Befehlsbereich der ll.Div. und erreicht bis 16.10. abends die Gegend von Mlawa. 6.) Ausbildung. Neben zeitlich kurz zusammengefaßtem aber scharf durchzuführendem Exerzierdienst steht die Ausbildung im Gefechts- u. Schießdienst im Vordergrund. Im besetzten Gebiet finden sich genügend Übungsmöglichkeiten im Gelände. Die in der Heimat notwendigen einschränkenden Bestimmungen fallen fort. Behelfsmäßige Schießstände sind anzulegen, zur Abhaltung gefechtsmäßiger Schießen geeignetes Gelände ist zu erkunden. Hierbei genügen einfache Sicherheits- u. Absperrmaßnahmen. Schießausbildung: Gefechtsschießen in der verst.Kp., wobei insbesondere das Zusammenwirken der schweren Infanteriewaffen zu schulen ist. Artillerie ist zu beteiligen. Gefechtsausbildung: Übungen im gemischten Verband bis zum verst.Bataillon. Keine Übung ohne Beteiligung von Artillerie. Führerausbildung: Die Führer aller Dienstgrade sind zunächst in den Aufgaben ihrer Dienststellung, demnächst für die nächst höhere Stellung zu schulen. 7.) 1.,11.,6l.,217.,228.Div. u. Abt.Qu.I.A.K. melden bis zum 19.10. 17.00 Uhr: a) Die Unterbringungsräume der Einheiten am 20.10. bis einschl. Batl´ne u. selbst.Abtl´gen, einschl. Landes-schützenverbände u. rückw.Einrichtungen ihres Befehlsbereichs auf Planpause 1 : 100 000. b) Die Besetzung der Demarkationslinie bis Kp,- Abschnitte auf Planpause zu a). c) Die Stabsquartiere bis Batl’ne einschl. d) Die getroffenen Maßnahmen für Sicherung u. Befriedung. e) Die getroffenen Maßnahmen für die Ausbildung. 8.) N.A.41 verbindet Korpshauptquartier mit den neu unterstellten Truppen u. hält die alten Verbindungen aufrecht. 9.) Korpshauptquartier verbleibt Lochow. |
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