| Befehle August 1939 |
| Oberbaustab XV Qu.Abt.Nr.16/39. Schneidemühl, den 11.August 1939 Besondere Anordnungen Nr.10. 1. Verkehrsüberwachung. Ein Feldgendarm ist beim Anhalten eines Kfz. von dem Führer nach seinem Ausweis gefragt werden. Angeblich war ihm von seinem Truppenteil befohlen, jederzeit den Dienstausweis des kontrollierenden Gendarmeriebeamten zu verlangen. Es wird darauf hingewiesen, dass als Ausweis die gelbe Armbinde genügt. Ein etwa anders lautender Befehl ist sofort zurückzuziehen. 2. Verbandskästen der Kraftfahrzeuge. Die Truppenärzte melden mit der nächsten Krankenbewegungsmeldung, ob bei den Truppenteilen alle Kraftfahrzeuge mit Verbandkästen ausgestattet sind, bzw.bei wieviel Kfz.es noch nicht der Fall ist. Ferner ist der Inhalt aller vorhandenen Verbandkästen zu prüfen und das Ergebnis ebenfalls hierher zu melden. 3. Überweisung kranker Pferde in die Lazarettstaffel der Vet.Kp.3. Die Entscheidung, ob ein Pferd der Lazarettstaffel zu überweisen ist, hat der zuständige Veterinär-Offizier zu treffen. Ausserdem wird auf die Besonderen Anordnungen Nr.1 hingewiesen. 4. Tierseuchen im Bereich des Oberbaustab XV. Tollwut in: Kreis Ort Anzahl Bem. ------------------------------------------------------------- Flatow Annafelde 1 (Verdacht) Schönfeld 1 " Treuenheide 1 " Krummenfliess 1 " Seefelde 1 " 5. Kraftfahrwesen. a) Durchsicht der Kfz.der V-Trosse II. Am 13.8., 8.00 Uhr, stehen sämtliche Kraftfahrzeuge der V-Trosse II - regimenterweise in Linie aufgestellt - auf dem Hof des Dominiums Blankenfelde zur Duchsicht bereit. Für die Durchsicht stellen ab: Pi.Btl.43 Baurat D i e t r i c h, Kw.Werkstatt-Zug 3 1 Werkmeister, 4 Motorenschlosser, 2./San.Kp.(mot) 3 1 aktiven Sanitätsdienstgrad. Die Verpflegungsoffiziere der vorzustellenden Trosse haben zugegen sein. b) Bereifung der Erg.Lkw. der Gepäcktrosse. An den Oberbaustab sind wiederholt Anträge gestellt worden, Ersatz für die Bereifung der Erg.Lkw. der Gepäcktrosse zu beschaffen. Diese Anträge beweisen, dass bei der Überprüfung der Lkw. am Einstellungstage gem. "Dienstanweisung für die Inanspruchnahme von Kfz" Abschnitt III, 1.nicht sachgemäss verfahren worden ist. Die Lkw.mit unzulänglicher Bereifung mussten sofort der zuständigen Wehrersatzdienststelle zur Verfügung gestellt werden, die verpflichtet ist, hierfür einen vollwertigen Ersatz zu stellen. Die Kraftfahrzeugbesitzer der eingezogenen Lkw., deren Bereifung minderwertig ist, sind anzuhalten, sofort eine neue Bereifung auf eigene Kosten zu beschaffen; bei Weigerung ist sofort bei der zuständigen Wehrersatzdienststelle Ersatz anzufordern. Nach Eintreffen dieses Lkw. ist der unbrauchbare Lkw. sofort zu entlassen. c) Betriebsstoffausgabestelle Blankenfelde. Die Betriebsstoffausgbestelle für Einzelfahrzeuge ist ab 11.8. täglich (auch Sonntags) von 6.00 - 16.00 Uhr ausgabebereit. 6. Gasraumprobe. Es ist festgestellt worden, dass für zahlreiche Angehörige des Oberbaustabes noch keine Gasraumprobe mit der Gasmaske (Mob.Ausstattung) stattgefunden hat. Die Gasraumprobe ist in kürzester Frist bei allen Einheiten restlos durchzuführen. Der Gasraum des I.R.96, Schneidemühl, Kaserne Generaloberst v.Seeckt-Strasse steht zur Verfügung: am 12.8. der Unterkunftsgruppe Baustab 1/XV " 13.8. " " " 3/XV " 14.8. " " " 2/XV " 15.8. " " Rückw.Dienste " 16.8. " " Schneidemühl Die Truppenteile haben die erforderliche Reiskörper aus ihren Beständen mitzubringen. Für Neuaufstellungen und die Rückwärtigen Dienste steht der Gasschutz-Feldwebel des Oberbaustabes XV auf Anroderung zur Verfügung. Der Schlüssel für den Gasraum ist auf dem Geschäfts-Zimmer des Stabsquartiers zu empfangen. 7. Gasmasken. Der Division ist von verschiedenen Einheiten gemeldet worden, dass ein Austausch von Gasmasken hinsichtlich ihrer Grösse erforderlich ist, weil die erforderlichen Grössen verausgabt sind. Die Rgt.und seöbstständigen Btl. und Abt. melden der Div. bis 14.8.39 die Anzahl der auszutauschenden Gasmasken mit Angabe der Grössen. |
| Oberbaustab XV Qu.Abt.Nr.23/39. Schneidemühl, den 14.August 1939 Besondere Anordnungen Nr.13. 1.) Pflege der Kraftfahrzeuge des V-Tross II und des Gepäck-Tross Bei dem Appell der Kfz.des V-Tross II am 13.8. sind verschiedene Mängel auf Grund nicht ausreichender Pflege der Kfz.festgestellt worden. Den Fahrern muss ausreichend Zeit zur Pflege und Wartung der Fahrzeuge gegeben werden. Der Einsatz dieser Fahrzeuge zu Mannschafts-, bezw.Wirtschafts- transporten muss auf Ausnahmefälle beschränkt werden. Mit Überwachung der Pflege und Wartung der Kfz. des V-Trosses II und des Gepäcktrosses sind bei den Inf.Regt. die Pz.Abw.Kp., bei Art.Rgt.3 die Beob.Abt.3 zu beauftragen, die hierzu einen Schirrmeister (K) zur Verfügung zu stellen haben. Durch den zuständigen Schirrmeister (K) hat eine Belehrung über Pflege und Wartung der Kfz. (Ölwechsel - Belegheft, Akku-Pflege, Abschmieren usw.) stattzufinden. Wesentlich ist Unterricht über die Reinigung des Motors und aller beweglichen Teile unter dem Wagenkasten (Hebel, Gestänge, Kardangelenke, sowie Federn usw.) Die Kraftfahrer der ntichtmot.Einheiten haben zum Teil noch keine Kraftfahrer-Arbeitsanzüge. Sie sind sofort damit, bezw.mit einem 2.Drillichanzug, auszustatten. Fehlendes Gerät (wie Wagenplanen, Winerstäbe usw.) sind zu beschaffen. Die taktischen Kennzeichen gem.Besondere Anw.1, Heft 2, Anlage 53a sind sofort an der vorgeschriebenen Stelle anzubringen. 2.) Empfang von Wasschschüsseln und Wasserkannen. Die von den Truppenteilen angeforderten Waschschüsseln und Wasserkannen sind am 15.8. in der Zeit von 13.00 - 15.00 Uhr auf Güterbahnhof Krojanke zu empfangen. Empfangsbescheinigungen sind mitzubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Gerät sorgfältig zu behandeln ist. Etwaige Verluste und Beschädigungen sind von der Truppe zu bezahlen. 3.) Gefundene Gasmaske. Am 5.8.1939 gegen 5.30 Uhr ist auf dem Verladebahnhof Küstrin eine Gasmaske mit der Nummer 525 gefunden worden. Abholung bei Feld-Gend.Trupp Oberbaustab XV, Darjes-Kaserne. |
| Oberbaustab XV Qu.Abt.Nr.29/39. Schneidemühl, den 15.August 1939 Besondere Anordnungen Nr.14. 1. Betriebsstoffempfang. Ein Sonderfall gibt Veranlassung, darauf hinzuweisen, dass Betriebsstoff nur an den in den Besonderen Anordnungen Nr.4 vom 5.8., Ziff.4 und Nr.10 vom 10.8., Ziff.5c, aufgeführten Stellen empfangen werden darf. Tanken an anderen Stellen - z.B.Tankstellen des Gen.Kdo.II.A.K. - ist verboten. 2. Tarnbezeichung. Das Verpflegungs-Amt 3 führt die Tarnbezeichnung Abschn.Baustab 123/XV. 3. Nachsenden von Gerät und Waffen. Von der Truppe bei Heereszeugdienststellen bestellten, bezw.angefordertes Gerät ist von dort in die Standorte der Truppenteile abgesandt worden. So ist festgestellt worden, dass die für die Einsatzfähigkeit unbedingt erforderlichen, noch fehlenden Pistolen vom H.Z.A.Spandau am 4.8. an die in den Standorten verbliebenen Teile abgesandt worden sind. Da in den Standorten das Geröt von den Güterbahnhöfen nicht abgeholt worden ist, wurde es z.T. durch die Güterverwaltungen an das absendende Zeugamt zurückgesandt. Alle Truppenteile haben daher die Restkommandos in den Standortenn unverzüglich anzuweisen, sich mit den Güterbahnhöfen täglich in Verbindung zu setzen, damit sämtliches dort ankommende Gut sofort an die jetzige Versandanschrift der Truppenteile weitergeleitet wird. Die Truppenteile, deren Pistolen und Gerät wieder an das Zeugamt zurückgegangen ist, haben sofort dafür Sorge zu tragen, dass sie in den Besitz dieser Geräte kommen. 4. Ausstattung mit Kochgerät. Zum 16.8.39, 10.00 Uhr, ist dem Oberbaustab XV, Abt.IVa, zu melden, ob die nach der K.A.N. vorgesehene Ausstattung mit Kochgeräten und Kochkisten vollzählig vorhanden ist. Es kommen hierfür in Frage: Abschn.Baustab 109/XV " " 110 - 113/XV " " 114/XV " " 115/XV " " 118/XV " " 121/XV " " 123/XV " " 119/XV " " 120/XV " " 122/XV 5. Empfang von Waschschüsseln. Die von den Truppenteilen angeforderten Waschschüsseln sind m 16.8.39 in der Zeit von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr beim Oberbaustab XV, Schneidemühl, Darjeskaserne (2.Komp.,I.R.96) abzuholen. 6. Postverkehr. Es liegt Veranlassung vor, darauf hinzuweisen, dass Ausgabe und Verwendung von Feldpostkarten verboten ist. Auch die Ausgabe und Verwendung von Feldpostkrten zur Mitteilung der Übungspostnummern ist unzulässig. Für private Postsendungen von und zum Übungsgelände besteht keine Gebührenfreiheit. |
| Oberbaustab XV Qu.Abt.Nr.37/39. Schneidemühl, den 16.August 1939 Besondere Anordnungen Nr.15. Ausbildung von Kraftfahrern. Die Ausbildung der eingeteilten Kraftfahrer, die noch nicht den WH-Führerschein erworben haben, ist von allen Truppenteilen sofort durchzuführen. Für diese Kraftfahrer sind Fahrschulkurse lt.Anlage einzurichten. Die Ausbildung erfolgt, soweit hierfür Unterricht erforderlich ist, durch einen erfahrenen Fahrlehrer. Für die praktische Einzelausbildung sind geeignete Hilfslehrer (je 1 für eine Gruppe von 5 Schülern) heranzuziehen. Von der Ausbildung in schwierigem Gelände ist abzusehen. Zum 21.8. sind der Div.erstmalig die für die Prüfung in Frage kommenden Kraftfahrer, getrennt nach Klassen, unter Vorlage der Ausbildungsnachweise mit Prüfungsunterlagen zu melden. Am 18.8., 10.00 Uhr melden sich die Fahrlehrer zu einer Vorbesprechung bei Reg.Baurat Fischer, Oberbaustab XV, Darjes-Kaserne. Anlage zu Besonderen Anordnungen Nr.15. Fahrschulkurse ============== Lfd.Nr. Kursus bei für Zahl der Teilnehmer Summe Klasse I II III IV ------------------------------------------------------------------------------------------------------ 1 I.R.8 I.R.8 5 10 15 Stab A.R.3 4 2 6 ------------------------------------------------------------------------------------------------------ 9 12 21 ------------------------------------------------------------------------------------------------------ 2 I.R.29 I.R.29 7 13 1 21 ------------------------------------------------------------------------------------------------------ 3 I.R.50 I.R.50 18 9 5 32 ------------------------------------------------------------------------------------------------------ 4 A.A.3 A.A.3 2 4 6 II./A.R.3 5 3 8 III./A.R.3 3 6 9 I./A.R.39 2 5 7 ------------------------------------------------------------------------------------------------------ 12 18 30 ------------------------------------------------------------------------------------------------------ 5 Pi.Btl.3 Pi.Btl.3 26 18 37 1 82 ------------------------------------------------------------------------------------------------------ 6 N.A.3 N.A.3 9 9 18 I./A.R.3 6 7 13 San.Kp.3 2 2 Kradmeldezug 5 5 ------------------------------------------------------------------------------------------------------ 13 16 9 38 ------------------------------------------------------------------------------------------------------ 7 Pz.Abw.Abt.3 Vet.Kp.3 1 1 2 4 Stab 3.Div. 4 9 13 Feldgend.Trupp 7 5 12 ------------------------------------------------------------------------------------------------------ 12 1 16 29 ------------------------------------------------------------------------------------------------------ 8 Beob.Abt.3 Beob.Abt.3 1 1 Div.Nachsch.F.3 (Teile) 4 8 8 20 ------------------------------------------------------------------------------------------------------ 4 8 9 21 ------------------------------------------------------------------------------------------------------ 9 M.G.Btl.8 M.G.Btl.8 1 2 4 7 14 Div.Nachsch.F.3 (Rest) 9 15 15 2 41 ------------------------------------------------------------------------------------------------------ 10 17 19 9 55 |
| Oberbaustab XV Qu.Abt.Nr.41/39. Schneidemühl, den 18.August 1939 Besondere Anordnungen Nr.17. 1.) Kfz.-Kennzeichen für ermietete Kfz. An allen ermieteten Kraftfahrzeugen der Division die kein WH-Kennzeichen führen, ist sofort in der rechten unteren Ecke der Windschutzscheibe gross und deutlich das Zeichen "WH" anzubringen. Bei ermieteten Krafträdern ist dieses Zeichen an geeigneter Stelle aufzumalen. 2.) Schlachtscheine. Sämtliche Abschnittsbaustäbe geben sofort die noch verfügbaren Schlachtscheine für August an Abschn.Baustab 123/XV, Blankenfelde ab. 3.) Geldausstattung. Sämtliche Abschnittsbaustäbe melden zum 21.8.39 an Oberbaustab XV, XVa a) die Geldausstattung nach dem Auszahl.Plan für E.B.Tr:Tl., b) die Geldausstattung aus dem Standort mitgeführte Geldausstattung, c) Geldbestand nach dem Stande vom 19.8.39. |
| Befestigungsstab Küddowtal
z.Zt.Hannover, 19.8.39 O.Qu. Nr.1/39 / g.Kdos. Besondere Anordnung für die Versorgung für die Zeit vom Y - 2 Tag bis Y - Vor- tag (einschl.) - Versammlung - 1.) Die Regelung auf den einzelnen Versorgungseinheiten ist aus Anl.1 ersichtlich. 2.) In den angegebenen V.A.Stellen und Betr.St.Ausgabestellen ist so viel zu empfangen, daß die Truppe ab Y - Tag 0.00 Uhr verfügt: a) über eine volle 1.Verpfl.-Ausstattung (3 Tagessätze) einschl.eiserne Portionen und Rationen sowie Sonderausstattung b) Über eine volle 1.Betr.Stoff-Ausstattung. Dem Befestigungsstab Ostpommern werden ab Y - 2 Tag 18.00 Uhr aus dem M.T.-Lager Gr.Born (Steinforth) ausserdem 350 cbm Betriebsstoff I in E.B. zur Verfügung gestellt, die zur Ergänzung des Betriebsstoffverbrauches von der Bereitstellung 2 bis zur Versammlung zu verwenden sind. 3.) Zuteilung von Kolonnen: a) Von der Übungs-II./Kw.Tr.Abt.602 werden für Nachschubzwecke bis auf weiteres unterstellt: 1) dem Befestigungsstab Ostpommern: 1 Zug 10.Kp. ohne 1 Gruppe: Er hat sich am Y-2 Tag 20.00 Uhr beim Befestigungsstab Ostpommern (Qu.) in Gr.Born, Lager Linde, zu melden, 2) dem Befestigungsstab Netze: 1 Gruppe 10./Kw.Tr.Rgt.602. Eintreffen Y-Tag 0.00 Uhr auf Strasse Lanken - Linde Anfang b.Gut Linde. Der Führer dieser Gruppe ist bereits eingewiesen, bei dem er sich zu melden hat. b) von der Übg.-II./Kw.Tr.Abt.602 werden für die Durchführung eines Truppentransports dem Befestigungsstab Grenzmark befristet unterstellt: 1) 1 Kompanie: Eintreffen ym Y-2Tag 18.00 Uhr auf Strasse Arnsfelde - Schneidemühl mit Anfang in Gr.Wittenberg. 2) 1 Kompanie: Eintreffen am Y-Tag 0.00 Uhr auf Strasse Jastrow - Flatow mit Anfang an der Abzweigung zum Bad 4 km südostw.Jastrow. Die Führer zu b) 1) und 2) sind vom Befestigungsstab Grenzmark bereits unterrichtet, bei wem sie sich zu melden haben. Sobald die Kolonnen ihren Auftrag nach b) 1) und 2) ausgeführt haben sind sie sofort nach Tempelburg zu entlassen, wo sie wieder dem Führer Übgs.II./Kw.Tr.Abt.602 unterstellt werden und dem sie das Eintreffen zu melden haben. 4.) Ordnungsdienst. Übgs.-Kdt.r.A.580 ist ab Y-2 Tag 18.00 Uhr mit Verkehrsregelung und Ordnungsdienst beauftragt worden: a) auf der Straße Dramburg, Falkenburg, Tempelburg, Dt.Krone, Jastrow, Landeck, besonders Dt.Krone. b) während des Marsches des verstärkten I.R.90 von Dt.Krone über Jastrow - Landeck bis zum Strassenkreuz 5km nordostw.Landeck von Y-2 Tag 23.00 Uhr bis Y-1 Tag 0.30 Uhr. c) Während des Marsches der südlichen Marschgruppe der 2.Div.(mot) auf der Strasse Dramburg, Falkenburg, Tempelburg vom Y-2 Tag 20.30 bis Y-1 Tag 2.30 Uhr. d) während des Marsches der mittleren Marschgruppe der 2.Div.(mot) von Y-2 von 22.00 Uhr bis Y-1 Tag 3.00 Uhr durch Bad Polzin. e) während des Marsches der Gruppe rückw.Dienste der Armee auf Strasse Falkenburg, Tempelburg, Machlin, Dt.Krone, Freudenfier, Ratzebuhr am Y-2 Tag von 19.00 bis 22.30 Uhr. Während der Marschbewegungen zu b) - e) hat auf diesen Strassen jeder übrige Verkehr zu unterbleiben. 5.) Sanitätswesen. a) Zuteilung von San.Offiziere. Von der Übungs-Krankentransportabteilung 581 werden am Y-Vortag 8 San.Offz.zum Befestigungsstab Netze als Btl.- und Hilfsärzte kommandier. Meldung von je 4 San.Offz. am Y-Vortag 17.00 Uhr in Krojanke, Deutsches Haus und Dt.Krone, Dienstgebäude, Adolf Hitlerstr.14. Nach Eintreffen der mob.mässig zugeteilten San.Offz. treten die oben angegebenen 8 San.Offz. zur Übgs.-Kr.Tr.-Abt.581 zurück. Unterkunft dr Übgs.-Kr.Tr.Abt.581 ist beim Befestigungsstab Küddowtal (Leitender San.Offz.) zu erfragen. b) Dem Befestigungsstab Netze wird ab Y-1 Tag eine Gruppe (5 Kr.Kw.) des Übgs.-Kr.Kw.Zuges 2./582 unterstellt. Melden am Y-Vortag 17.00 Uhr beim Befestigungsstab Netze in Krojanke (Leitender San.Offz.). 6.) Veterinärwesen. Ab Y-Tab 18.00 Uhr sind folgende behelfsmässige Pferdesammelplätze des Befestigungsstabes Küddowtal eingerichtet: in Krojanke für Befestigungsstab Netze, in Pottlitz (15km ostw.Stolp) für Befestigungsstab Grenzmark in Lupow (27km ostw.Stolp) für Befestigungsstab Leba. 7.) Postversorgung ab Y-2 Tag. a) Postleitstelle Stettin. b) Abholpostanstalten: für Befestigungsstab Küddowtal Jastrow " " Grenzmark Flatow und Dt.Krone " " Netze Krojanke, Schneidemühl, Arnswalde, Königsberg " " Ostpommern Gr.Born-Linde, Gr.Born-Westf.´hof, Hammerstein " " Leba Stolp, Bütow, Lauenburg, " Heeresgruppenkommando 1 Bad Polzin. 8.) Befestigungsstäbe Grenzmark, Ostpommern, Netze und Leba, Truppenteile des Befestigungsstabes Küddowtal melden bis Y-Vortag 12.00 Uhr die Ausfälle nach Anl.2, die während der Schanzbewegung und der A-Bewegung stattgefunden haben und nicht ergänzt werden konnten. H.Gru.Kdo.1 wird um entsprechende Mitteilung gebeten. 9.) Befestigungsstab Küddowtal (O.Qu.) ab Y-2 Tag in Jastrow, Aufbauschule. Hierhin bis Y-2 Tag 20.00 Uhr Befehlsempfänger gem.Anl.3. Anlage 1 Verband Verpflegung Betriebsstoff Sanitätswesen Bemerkungen Truppenteil (Ausgabestelle) (Ausgabestelle) ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- A.O.K.4 ======= Stab A.O.K.4 ) Kart.Stelle 570 ) Krad.Meld.Zug570 ) Gr.Born Westfalenhof Gr.Born Westfalenhof Heereslazarett Gr.Born Gr.geh.Feldpoliz.570) Teile Armeetruppen L. Stab u.I./Armee- Gr.Born Westfalenhof Gr.Born Westfalenhof Heereslazarett Gr.Born Nachr.Rgt.589 II./Arm.Nachr.Rgt. 589 (ohne einges.Tle.) Schrotz Dt.Krone (Fest.Pi.St.4) Krankenrevier bzw.Städt.Krankenhaus Dt.Krone III./A.Nachr.Rgt.589 Schrotz Dt.Krone (Fest.Pi.St.4) Städt.Krankenhaus Dt.Krone Brück.Bau-Btl.566 Virchow Falkenburg (a.Bhf.) Ziv.Krankenhaus Tempelburg Armee-Nachsch.Fhr.581 Gr.Born Westfalnehof Gr.Born Westfalenhof Heereslazarett Gr.Born Feldwerkst.(mot)584 Virchow Falkenburg (a.Bhf.) Ziv.Krankenhaus Tempelburg Arm.Verpfl.Amt 580 Gr.Born Westfalenhof Kdtr.Hammerstein Heereslazarett Gr.Born Bäck.Kp.(c)(mot) 581 Gr.Born Westfalenhof Kdtr.Hammerstein Heereslazarett Gr.Born Kr.Trsp.Abt.581 (Stb.1.,2.u.3.) Virchow Kdtr.Hammerstein Kr.Kw.Zg 1./582 ) Kr.Kw.Zg.2./582 ) Gr.Born Westfalenhof Gr.Born Westfalenhof Heereslazarett Gr.Born Kr.Kw.Zg 3./582 ) Pf.Trsp.Kol.1./581 ) Pf.Trsp.Kol.2./581 (mot) ) Gr.Born Westfalenhof Gr.Born Westfalenhof Städt.Krankenhaus Dt.Krone Pf.Trsp.Kol.1./582 (mot) ) Kdt.rückw.Armeegebiet 580 Gr.Born Westfalenhof Gr.Born Westfalenhof Heereslazarett Gr.Born Feldgend.Abt.(mot) 581 Stab 1., 2. u.3. Gr.Born Westfalenhof Gr.Born Westfalenhof Heereslazarett Gr.Born Diejenigen Teile, die zur Verkehrs- Str.Bau-Btl.580 ) regelung eingesetzt sind, füllen Stab, Ger.St., 4., ) Gr.Born Westfalenhof Gr.Born Westfalenhof Heereslazarett Gr.Born ihren Betr.Stoff-Bedarf bei den 1.,2., u.3. ) nächstgelegenen Wirtschafts-, O-bzw. Marschtanklagern auf. Str.Bau-Btl.584 ) Stab, Ger.St.,1., ) Gr.Born Westfalenhof Gr.Born Westfalenhof Heereslazarett Gr.Born 2.,4.u.3. ) Orts-Kdtr.II 585,586 Gr.Born Westfalenhof Gr.Born Westfalenhof Heereslazarett Gr.Born Feld-Kdtr.580, 581 Gr.Born Westfalenhof Gr.Born Westfalenhof Heereslazarett Gr.Born 20.Inf.Div.(mot) ohne 1/3 Gr.Born Westfalenhof Gr.Born Westfalenhof Heereslazarett Gr.Born Aus Heerestruppen: Brück.Kol.B(mot) 602 ) Brück.Kol.B(mot) 603 ) Hammerstein Neustettin (Kdtr.d.Bef. Heereslazarett Brück.Kol.B(mot) 606 ) b.Neustettin) Neustettin Brück.Kol.B(mot) 609 ) II.Kw.Trs.Rgt.602 ) Stab, 3.u.4., ) Virchow Falkenburg (a.Bhf.) Kr.S.Stelle Tempelburg bzw. 5.u.10.(ohne 1 Zug) ) Heereslazarett Gr.Born Propaganda Kp.689 Gr.Born Westfalenhof Gr.Born Westfalenhof Heereslazarett Gr.Born Nachsch.Btl.aus RAD: Nachsch.Btl.1000 ) Stab u.1/1000 ) Schrotz Dt.Krone (Fest.Pi.St.4) Ziv.KRankenhaus Dt.Krone 2./1000 Blankenfelde Schneidemühl (14./IR.96) Kr.S.Stelle Flatow bzw.Ziv.Krankenhaus 3./1000 ) 4./1000 ) Hammerstein Hammerstein (Kdtr.) Kr.Revier Hammerstein bzw.Heereslazarett Neustettin Nachsch.Btl.1001 ) Stab, 1., 2., 3./1001) Hammerstein Neustettin Kdtr.d.Bef. Heereslazarett Neustettin b.Neustettin 4./1001 Lauenburg O-Lager Stolp Güter-Bhf. Städt.Krankenhaus Stolp Str.10 (DAPG) Aus der Luftwaffe: Stab Aufkl.Gr.11 Gr.Born Westfalenhof Gr.Born Westfalenhof Heereslazarett Gr.Born Aufkl.St.3.(F)11 ) Virchow Dt.Krone (Fest.Pi.St.4) Ziv.Krankenhaus Tempelburg Kurierstaffel 2 ) Luftnachr.Abt.(H) ) (mot)2 einschl. ) Gr.Born Westfalenhof Gr.Born Westfalenhof Heereslazarett Gr.Born Luftnachr.Bauzug ) 2.(H)/21 Versorgung erfolgt durch Fliegerhorst Stargard-Klützow Stab Gen.Kdo.II.A.K.: ) Kartenst.(mot) 402 ) Blankenfelde Dt.Krone (Fest.Pi.St.4) Kradmeldezug 402 ) Artl.Kdr.2 ) s.Artl.Abt.II./38 ) N.A.42 ) Kranken-Revier bzw. Brück.Kol.B(mot) ) Städt.Krankenhaus 1.,2./402 ) Dt.Krone Stab Korps-Nachsch. ) Schrotz Dt.Krone (Fest.Pi.St.4) Fhr.402 ) Kl.Kw.Kol.1.,2./402 ) gr.Kw.Kol.Betr.St. ) 3./402 ) Kw.Werkst.Zug 402 ) Feldgend.Truppe 402 ) 3.Inf.Div. Blankenfelde je zur Hälfte Schneide- Kr.S.Stelle mühl (14./I.R.96) und Flatow Dt.Krone (Fest.Pi.St.4) 32.Inf.Div. Radawnitz Kdtr.Hammerstein Heereslazarett Gr.Born Aus Heerestruppen: s.Art.Abt.(mot) 604 ) Pi.Btl.(mot) 627 ) Schrotz Schneidemühl (14./I.R. Städt.Krankenhaus Dt.Krone, Kr.Rev.Dt.Krone 96) le.Str.Bau-Btl.604 Blankenfelde Dt.Krone (Fest.Pi.St.4) Heereslazarett Gr.Born Aus der Luftwaffe: 3.(H)21 Gr.Born Westfalenhof Gr.Born Westfalenhof Heereslazarett Gr.Born Flak Abt.I./Lehr.Rgt. Schrotz Schneidemühl (14./I.R. Kr.Rev.bezw.Städt.Krankenhaus 96) Stab Gen.Kdo.XIX.A.K. ) Kartenst.(mot) 419 ) Kradmeldezug 419 ) Stb.Korps-Nachsch.Fhr.) Gr.Born - Linde Gr.Born Linde Gr.Born Linde 419 ) Feldgend.Trupp 419 ) N.A.80 ) 3.Pz.Div. Gr.Born Linde Gr.Born Westfalenhof Heereslazarett Gr.Born 2.Inf.Div.(mot) Hammerstein M.T.L.Hammerstein und Heereslazarett Neustettin Neustettin 1/3 20.Div.(mot) Hammerstein M.T.L.Gr.-Tychow Kr.Krankenhau Bublitz Aus Heerestruppen: s.Art.Abt.II./48 ) s.Art.Abt.II/68 ) Pi.Btl.(mot) 43 mit ) Brück.Kol.B (mot) ) Nebelabt.2 ) Eisb.Pz.Zug 3 ) Gr.Born Westfalenhof Gr.Born Linde Heereslazarett Gr.Born und Neustettin l.Str.Bau-Btl.602 ) 1 Zug 10.Kw.Trsp.Rgt. ) (ohne 1 Gruppe) 602 ) Stab Pi.Rgt.(mot)601 ) " " " Nachr.Zug ) Aus der Luftwaffe: 9.(H)/Lehr-Geschw.2 Gr.Born Westfalenhof Gr.Born Westfalenhof Heereslazarett Gr.Born Flak Abt.I./61 ) l.Flak-Abt.II/Lehr-Rgt. ) Gr.Born-Linde Gr.Born-Linde Heereslazarett Gr.Born (f.3.Pz.) ) Grz.Abschn.Kdo.2: M.G.Btl.8 Blankenfelde Schneidemühl (14./I.R.96) Städt.Krankenhaus Schneidemühl Pi.Btl.(mot)44 mit Brück.Kol.B(mot) Schrotz Schneidemühl (14./I.R.96) St.Krankenhaus Schneidemühl s.Art.Abt.436 Schrotz Schneidemühl (14./I.R.96) Kr.S.Stelle Flatow 1 Gruppe 10./Kw.Trsp. Rgt.602 " " versorgungsmässig zugeteilt M.G.Btl.8 Verbände Ob.d.H.u.H.Gruko.Nord: a) Heeresgruppe Nord: Stab H.Gruko.Nord ) mit Kradmeldezug 530 ) Kartenstelle 530 ) Kollatz Belgard (Kaserne Beob.Abt.32)Joh.Krankenhaus Bad Polzin Gr.geh.Felp.530 ) A.Nachr.Rgt.537 ) Pi.Btl.(mot) 630 ) Kollatz H.Laz.Belgard Br.Kol.B(mot)639 ) " " " 644 ) Pi.Btl.(mot) 651 ) Aus der Luftwaffe: Koluft (aus Stab Aufkl.Gr.21) Kollatz Kas.Belgard (Beob.Abt.32) Joh.Krankenhaus Bad Polzin 2.(F)/Aufkl.Gr.11 ) Versorgung erfolgt durch Fliegerhorst Stargard-Klützow Kurierstaffel 3 ) Verbände Ob.d.H.: II.Eisb.Pu.Rgt.68 Virchow Falkenburg/a.Bhf. Städt.Krankenhaus Tempelburg (ohne Stab und 6.) Stab II./Eisb.Pi.Rgt.68 Gr.Born Westfalenhof Gr.Born Westfalenhof Heereslazarett Gr.Born Eisb.Bau-Stab 2 Gr.Born Westfalenhof Gr.Born Westfalenhof Heereslazarett Gr.Born Eisb.Bau-Kol.19 ) Kdtr.Hammerstein Kr.H.des Vaterländ.Frauenvereins Neustettin Eisb.Fsp.Kol.2 ) Hammerstein Eisb.Bau-Kol.27 Virchow Falkenburg/a.Bhf. Städt.Krankenhaus Tempelburg 3./N.7 (Horchkp.) ) 1/3 Fsp.Betr.Kp. ) werden A.Nachr.Rgt.537 zugeteilt. (Führungsgr.Nachr.Rgt. ) 10 ) 1 Fspr.Betr.Trupp wird A.Nachr.Rgt.589 zugeteilt. |
| Generalkommando II.Armeekorps
Tr.Üb.Pl.Gr.Born, den 19.Aug.1939 Abt.Qu.Nr. 245/39 g.Kdos. Besondere Anordnungen für die Versorgung ======================================== der 3.und 32.I.D. während der Y-Bewegung. ======================================== 1.) Allgemeines. a) Die Versorgung der 3. u.32.I.D. während der Y-Bewegung wird friedensmäßig wie in der A-Bewegung durchgeführt. Die hierzu erforderlichen Anordnungen sind durch 3.u.32.I.D. vorzubereiten. Ausgabe dieser Anordnungen an die Truppe hat erst zu erfolgen, wenn die taktischen Befehle für die Durchführung der Y-Bewegung gegeben werden. b) Beim Abschluß der Y-Bewegung müssen auf allen Versorgungsgebieten die ersten Ausstattungen voll vorhanden sein. (Durch Stichproben nachprüfen lassen). c) Es werden während der Y-Bewegung auf Verpfl.Empfang angewiesen bei aa) 3.I.D. (Verpfl.Ausg.St.Blankenfelde): le.Str.Bau Batl.604 (Empfangszeit Y-2.Tag 11.00 Uhr) -Stab Gen.Kdo.II.A.K.- (handschriftlich), Kr.S.St.Flatow bb) 32.I.D. (Verpfl.Ausg.St.Radawnitz): Kr.S.St.Barkenfelde. 2.) Munitionswesen. a) Ausgabe der scharfen Taschenmunition ist durch 3.u.32.I.D.zu regeln. b) Alle übrigen Munition ist auf den für ihre Mitführung bestimmten Kw.-Kolonnen, Gefechtsfahrzeugen usw. beweglich bereitzuhalten. 3.) Verwaltunsgwesen. a) Div.Verpfl.Ausg.Stelle: aa) 3.I.D. : Blankenfelde 32.I.D. : Radawnitz. b) Da am Y-Tag mit Zuführung der Feldküchen unter Umständen erst in den Abendstunden gerechnet werden muss, wird anheimgestellt die Abendportion für den Y-Tag bereits bei Ausgabe der Morgenkost an die Truppe auszugeben. Es ist Vorsorge zu treffen, dass die eisernen Portionen am Y-Tage nicht angebraucht werden. 4.) Sanitätswesen. Abschub von Kranken und Verletzten nach Kr.S.St.Flatow und H.Laz.Tr.Üb.Pl.Gr.Born (Lager Linde). 5.) Veterinärwesen. Erkrankte Pferde, die nicht bei der Vet.Komp.behandelt werden können und die Beweglichkeit der Vet.Komp.behindern, sind nach Pf.S.Platz Tr.Üb.Pl.Gr.Born (Lager Westfalenhof) abzuschieben. 6.) Kraftfahrwesen. a) Betriebsstoffversorgung. Die Versorgung mit Betriebsstoff erfolgt friedensmässig und zwar für aa) 3.I.D. : je zur Hälfte bei Betr.St.Ausg.St.Schneidemühl (14./I.R.96) u.Fest.Pi.St.4 Dt.Krone. bb) 32.I.D. : Betriebsstoffausgabestelle Tr.Üb.Pl.Hammerstein. Bei Abschluss der Y-Bewegung muss die erste Ausstattung an Betriebsstoff voll vorhanden sein. b) Instandsetzungen. Es ist Vorsorge zu treffen, dass bei Abschluss der Y-Bewegung möglichst aller Kfze.sich im betriebsfertigen Zustand bei der Truppe befinden. Kfze. deren Instandetzung bei 3. u.32.I.D. nicht möglich ist, sind entweder an die Gerätsammelstelle Tr.Üb.Pl.Gr.Born (Kdtr.Lager Westfalenhof) bezw. an Feldwerkstatt 584 (Falkenburg) abzuschieben. 7.) Gerätewesen. Beschädigtes Gerät, dessen Instandsetzung bei 3.u.32.I.D. nich möglich ist, ist nach Gerätesammelstelle Tr.Üb.Pl.Gr.Born (Kdtr.Lager Westfalenhof) abzuschieben. 8.) Feldpost. Die Bestimmungen für die A-Bewegung gelten auch für die Y-Bewegung. Ab Y-Tag erfolgt voraussichtlich Überleitung auf das Feldpostnummernverfahren. Die erforderlichen Maßnahmen hierzu sind durch 3.u.32.I.D. vorzubereiten. Bis zum erfolgten Einsatz der Feldpostdienste muß mit Postsperre gerechnet werden. 9.) Ordnungsdienst. 3.u.32.I.D. führen den Ordnungsdienst und die Verkehrsregelung in ihren Bereitstellungsräumen durch 3.I.D. versieht den Ordnungsdienst in Flatow. Bei 32.I.D. ist die Verkehrsregelung in den Orten Linde, Tsanken und Gurzen wichtig. 10.)Meldungen. Am Y-Vortag bis 20.00 Uhr an Gen.Kdo.II.A.K. a) Gefechts- und Verpflegungsstärken (getrennt) b) Vollzähligkeit der 1.Ausstattung auf allen Gebieten. c) Krankennachweisung nach dem Stande von Y-Vortage 10.00 Uhr. d) Pferdekrankennachweisung nach dem Stande vom Y-Vortag 10.00 Uhr. |
| Generalkommando II.Armeekorps
Dtsch.Krone, den 21.Aug.1939 Abt.Qu.Nr.287/39 g.Kdos. Bezug: mündl.Rücksprache zwischen Quartiermeister II.A.K. und Ib der 3.I.D. Betr.: Einsatz eines Ortskommandanten in Flatow. 1.) Für die Y-Bewegung wird zur Durchführung des Ordnungsdienstes (einschl.Verkehrsregelung) in Flatow der Kdr.der Pz.Abw.Abt.3 (Major Nadler) als Ortskdt. (Geschäftszimmer im Rathaus Flatow) eingesetzt. 2.) Ortskommandant Flatow nimmt nach näherer Anordnung der 3.I.D. ab Y-2.Tag 18.00 Uhr seine Tätigkeit auf. Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit des Ortskommandanten Flatow wird durch Gen.Kdo.II.A.K. befohlen. 3.) An Ordnungsdiensten werden dem Ortskommandanten Flatow unterstellt: a) Feldgend.Tr.(mot) 3 (ohne 1 Gruppe) der 3.I.D. ) b) 1 Gruppe Feldgend.Tr.(mot)402 des II.A.K. ) Meldung am Y-2.Tag 16.00 Uhr Rathaus Flatow bei Major Nadler |
| Oberbaustab XV Qu.Abt. Nr.57/39 Schneidemühl, den 22.August 1939 Besondere Anordnungen Nr.20. 1.) Gerät. Das Generalkommando III.Armeekorps hat mitgeteilt, dass einige Truppenteile statt der Patronentrommeln 34 die Gurttrommeln 34 an die Panzertruppenschule Wünsdorf abgegeben haben. Die Patronentrommel 34 ist in D 124/1 (das M.G.-Gerät 34) beschrieben und auf Tafel XVIII dieser Vorschrift abgebildet. Die Panzer-Schuile Wünsdorf wird die Gurttrommeln zurückschicken. 2.) Kraftfahrwesen. Nachforschungen: Zu welcher Einheit gehört der Lkw TH 141815 Meldung an Oberbaustab XV. 3.) Gefunden. In Schneidemühl ist ein Aufsatzstück zu einem Abschleppwagen gefunden worden. Abzuholen bei: Abschn.Baustab 118/XV, Schule Brombergstr.21 ptr. 4.) Ausfallmeldung. Zum 23.8.1939 bis 10.00 Uhr wird der Division nach dem Muster der beigefügten Anlage von den Rgt., selbst.Btl.bezw.Abt. die Ausfälle zu melden, die während des Schanzeinsatzes bis zum 22.9.39 entstanden sind und nicht ergänzt werden konnten. Anlage zu Besonderen Anordnungen Nr.20. Muster ======= Offz. Uffz. Mannschaften Reitpferde l.Zugpferde s.Zugpferde Kräder ) Kradbweiwagen ) Pkw. ) mit Angabe der Lkw. ) Arten (l.,m.,s., handelsübl., Anhänger ) gl., t-Zahl, Nr.des Sd.Kfz. usw.) Schlepper ) Zugkw. ) Panzerspähwagen ) Munition (unter Angabe der Mun.-Art: Inf.Mun, Art.Mun, Spreng- und Zündmittel) Gerät (unzer Angabe der Geräteklasse: Inf.Gerät, Art.Gerät, leichte u.schwere Geschütze) Pferdebespannte Fahrzeuge |
| 3.Inf.Division Abt.Qu. Nr.69/39 Flatow, den 26.August 1939 Besondere Anordnungen Nr.23 Die mit 3.Inf.Div., Qu.Abt.Nr.607/39 g.K. herausgegebenen "Besonderen Anordnungen für die Versorgung" sind ungültig. 1.) Verpflegung. a) V.Troß II empfängt am 27.8. ab 11.00 Uhr auf Verpflegungsausgabestelle Blankenfelde die Verpflegung für den 29.8.1939. b) Umschlag von V-Troß II auf V-Troß I fällt bis auf weiteres aus. c) Nachschubkomp.3 stellt einen Halbzug zum Arbeitsdienst bei der Verpfl.Ausgabestelle. Meldung am 27.8., 6.30 Uhr bei dem Leiter des Verpfl.Amtes 3. d) Nachschubkomp.3 stellte bis auf weiteres einen Koch zur Verpfl.Ausgabestelle. e) Ab 27.8.39 empfangen die Reit.Schwadron Aufkl.Abt.3, Stab, 1.und 2./Pi.3 zusammen mit dem Troß II. f) V-Troß II wird bis auf weiteres aus der Feldküche bei der Verpfl.Ausgabestelle verpflegt. g) Der Feldgend.Trupp mot.3 ist weiterhin auf Selbstverpflegung zugewiesen. 2.) Gebührnisse. Mit Wirkung vom 27.8.1939 treten sämtliche Bestimmungen des -unleserlich- ohne Einschränkung in Kraft. 3.) Gerät. a) Es wird darauf hingewiesen, dass im Fall "besonderen Einsatzes", Handwaffen, Doppelfernrohre, Marschkompasse, Gasmasken usw. - soweit nicht zur Ausrüstung des einzelnen Mannes bestimmt sind - in das Soldbuch des betr.Mannes einzutragen sind. (H.Dv.488/2 Ziff.69 u.70) b) Unbrauchbare Waffen und Geräte dürfen keinesfalls dem Oberbaustab zum Umtausch überrascht werden. Austausch unbrauchbaren Gerätes ist bei dem Oberbaustab zu beantragen, der den Auftrag der zuständigen Dienststelle überweist. 4.) Ersatzbereifung für Erg.Kfz. Die Wehrersatz-Inspektion Frankfurt (Oder) hat verschiedenen Truppenteilen, die Bereifung für Erg.Kfz. angefordert hatten, mitgeteilt, dass sie sich wegen Gestellung von Ers.Bereifung an die Division direkt wenden müssen. Dieser Bescheid beruht auf einem Irrtum. Truppenteile melden daher nochmals ihrem Bedarf an Bereifung für Erg.Kfz.an I.E.-unleserlich- (Oder). |
| 3.Inf.Division Abt.Qu. Nr.73/39 Flatow, den 27.August 1939 Besondere Anordnungen Nr.24 1.) San.-Wesen. Die Krafträder bzw. die in ihrer Stelle zugewiesenen Pkw. der Truppenärzte sind, soweit noch nicht geschehen, von den Btl. sofort mit dem Genfer Abzeichen zu versehen. Ihre Benutzung zu anderen, als sanitären Zwecken widerspricht der Genfer Konvention und ist damit nicht gestattet. Ausführung ist zum 29.8. zu melden. 2.) Vet.-Wesen. Die Vet.Kp.3 in Blankwitt hat die Fernsprech Nr. Flatow 264. 3.) Telefonanschluss des Kw.Werkstattzuges. Der Kw.Werkstattzug 3 Flatow, Litzmannstr.20, hat die Tel-Nr.Flatow 236 (Landratsamt), Apparat 36. 4.) Nachschubbahnhof Flatow. Nachschubbahnhof der 3.Division für alle Güter ist der Güterbahnhof Flatow. Für alle Bahnsendungen ist dieser Bahnhof als Ziel anzugeben. Die Truppenteile erhalten nach Eingang einer Sendung von der Div. Nachricht über Abholung. #Notiz: Ein kleiner Schlüssel für B.M.W.Krad WH 25 707 gefunden. Abholung bei Polizeiverwaltung Flatow- Fernrugf Nr.231. |
| 3.Inf.Division Abt.Qu. Nr.74/39 Flatow, den 27.August 1939 Besondere Anordnungen Nr.25 1.) Verpflegung. Verpflegungsempfang am 28.8.39 für: a) V-Tross II in der Zeit von 11.00 bis 13.00 Uhr für den 30.8.39, b) V-Tross mot anschliessend von 13.00 bis 14.00 Uhr für den 29. und 30.8.39. Der Gepäcktross der 3.Div. wird nachträglich für den 25.8.39 auf Selbstverpflegung gesetzt Die Truppenteile haben die mehrempfangene Verpflegung für die zum G-Tross abgestellten Mannschaften durch Minderempfang auszugleichen. Nachschubkompanie 3 stellt 1/2 Zug zur Verpflegungsausgabestelle. Meldung am 28.8. 6.30 Uhr bei dem Leiter des Verpflegungsamts, Verpflegungsausgabestelle Blankenfelde. Die von der Division zum Fleischermeister Wiese, Schneidemühl abgestellten 5 Schlächter sind von Beob.Abt.3 am 28.8. vormittags abzuholen und bei ihrer Truppe abzugeben. 2.) Feldpost. Die Division weist darauf hin, dass die Postsammelstelle des Wehrkreises III, über die gesamte aus der Heimat kommende Post geleitet wird, die Postsammelstelle Berlin ist. Demnach lautet die Anschrift z.B. An den Soldaten (Gefreiten, Leutnant usw.) Wilhelm Müller, Feldpostnummer 15 822 Postsammelstelle Berlin, 3.) Gerätewesen. Das O.K.H. hat der Division mitgeteilt, dass Befestigungsvorrichtungen für M.G.34 als l.M.G. auf 3-Krad-Beiwagen durch das Heereszeugamt Naumburg a.S. zur Auslieferung kommen. Die in Frage kommenden Truppenteile fordern die Befestigungsvorrichtungen dort unmittelbar gegen Belegwechsel an. Bestimmungsbahnhof Flatow. 4.) Verschleierung der Bereitstellung. Zur Verschleierung der Bereitstellung der Kräfte der Armee, zur Verhinderung feindlicher Spionage bezw. einer Meldeübermittlung und zur Unterbindung fahrlässigen Landesverrates eigener Volksgenossen wird befohlen: (1.) Die Zivilbehörden (Landräte, Bürgermeister) werden angewiesen, in einer Zone, die begrenzt wird im Osten von der Reichsgrenze und im Westen durch die Orte Kleschin (einschl.), Schwente (einschl.), Schmirdau (einschl.), Pottlitz (ausschl.), Battrow (einschl.), folgende Massnahmen durchzuführen: a) jede Person, die in dieser Zone von einem Ort zum anderen Ort will, bedarf hierzu eines Ausweises des zuständigen Bürgermeisters ihres Ortes. b) in dieser Zone ist der Verkehr in der Nacht von Ort zu Ort von 22.00 - 5.00 Uhr des folgenden Tages untersagt. Ausnahmen für ärztliche oder Geburtshilfe oder geistlichen Zuspruch bei Sterbefällen bedürfen eines besonderen Ausweises für die Nacht durch einen Bürgermeister der betr. Orte. c) Inf.Rgt.50 und 8 haben diese Massnahmen in ihren Abschnitten zu überwachen. Vor 28.8. kann mit entsprechender Ausstellung der Ausweise durch die Bürgermeister nicht gerechnet werden. |
| 3.Inf.Division Qu.Abt. Nr.78/39 Flatow, den 28.August 1939 B e f e h l für die Übernahme der Ortskommandantur Flatow durch 3.Inf.Division 1.) Mit sofortiger Wirkung übernimmt Major Müller, Pi.Batl.3, die in Flatow eingerichtete Ortskommandantur. 2.) Aufgabe des Ortskommandanten in Flatow ist es, den durch die starke Belegung von Flatow und Umgebung hervorgerufenen Verkehr und Ansammlung von Angehörigen des Heeres und der Luftwaffe zu überwachen und die Einhaltung der für die Aufrechterhaltung der Ordnung befohlenen Massnahmen sicherzustellen. 3.) Für den gesamten Stadtbereich von Flatow und alle zugehörigen Unterkünfte des Heeres und der Luftwaffe wird folgendes angeordnet: a) Zapfensteich für alle Unteroffiziere und Mannschaften wird auf 21.00 Uhr festgesetzt. Dies gilt auch für alle Unteroffiziere und Mannschaften, die sich nur vorübergehend in Flatow aufhalten. b) Die Gaststätten, Strassen und Plätze sind wiederholt Tag und nachts durch Streifen zu überwachen. Weitere Aufgabe der Streifen ist es den Anzug aller Angehörigen der Wehrmacht zu überwachen. c) Es sind Massnahmen wie Parkverbote, Haltverbote, Einrichtung von Parkplätzen zu treffen, die eine reibungslose Abwicklung des Verkehrs sicherstellen. Hierzu ist das Parken sofort auf folgenden Strassen zu verbieten: Adolf-Hitlerstr., Hindenburgstr., Hermann-Göringstr., Friedrichstr., Hermann Fiebingstr., Arno Mantheystr. und Wilhelmstr. Die Fahrzeuge sind in den Nebenstrassen, bezw. auf den bezeichneten Parkplätzen abzustellen. Das Halten von Kolonnen in der Stadt ist verboten. 4.) Zur Durchführung des Ordnungsdienstes steht Major Müller das Pi.Batl.3 zur Verfügung, das auf Anforderung die für die Streifen erforderlichen Offiziere, Unteroffiziere, Mannschaften und Kraftfahrzeuge zu stellen hat. Mit der Verkehrsregelung und -überwachung ist der vom General-Kommando II.A.K. zur Verfügung gestellte Feldgendarmerietrupp 402 (ohne 1 Gruppe) zu beauftragen. 5.) Der für Flatow auf 22.00 Uhr festgesetzte Zapfenstreich ist allen im Verteiler angegebenen Truppenteilen bekanntzugeben. |
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Flatow, den 28.Aug.1939 Ia Nr. 031/39 14.15 Uhr Betr.: Unterbringung der Inf.Ers.Batlne. Die Inf.Ers.Batlne. sind wie folgt unterzubringen: Feld Inf.Ers.Batl.3.I.D. in Dt.Krone (im Einvernehmen mit Standortältesten) Feld Inf.Ers.Batl.32.I.D. im Lager Gr.Born Westfalenhof (im Einvernehmen mit Kdtur.Gr.Born und 23.I.D.) Nach Erreichen der Unterkünfte ist mit der Ausbildung der Ersatzmannschaften zu beginnen. |
| 3.Inf.Division Qu.Abt. Nr.81/39 Flatow, den 28.August 1939 Besondere Anordnung Nr.26 ========================= 1.) Verpflegung. a) Verpflegungsempfang am 29.8. bei Verpflegungsausgabestelle Blankenfelde für: 1.) V.Tross II von 15.00 - 17.30 Uhr Verpflegung für den 31.8. und 1.9. Soweit die Fahrzeuge des V.Tross II nicht ausreichen, sind Fahrzeuge des Gepäcktrosses hierzu heranzuziehen 2.) V.Tross(mot) von 17.30 - 19.00 Uhr Verpflegung für den 31.8. und 1.9. Nach dem Empfang müssen sämtliche Truppenteile wieder über die 1.Ausstattung (3 Tagessätze) verfügen. b) Nachsch.Kp. stellt einen Zug zur Verpfl.Ausgabestelle Blankenfelde, Meldung am 29.8., 9.30 Uhr in Blankenfelde. 2.) Kraftfahrwesen. Als Anlage erhalten die Truppenteile ein Muster für die täglich bis 4.00 Uhr einzureichenden Meldungen. Es ist nicht angängig, dass ein Truppenteil z.B.zu Allgemeine Lage: Fehlanzeige! meldet. Der Termin ist unbedingt fristgemäss zu erledigen und dem jeweiligen Offz.v.Dienst des Oberbaustabes XV bis spätestens 4.00 Uhr zu übergeben, der ihn an die Abt.Ib/K weiterleitet. Anlage im Original vorhanden |
| Generalkommando II.Armeekorps
Flatow, den 28.8.1939. Abt.Qu. 18.15 Uhr Besondere Anordnungen für die Versorgung des II.A.K. für den 29.8.1939. 1.) Zuteilung hinsichtlich Versorgung ab 28.9.39. 2.H)/Aufkl.Gr.21 (Flatow) wird hinsichtlich Versorgung der 3.I.D. zugeteilt. 2.) Munitions- und Gerätewesen. Anforderung bei Feldzeug-Dienststellen (ohne Anforderungsunterlagen) an Munition und Gerät aller Art, auch Gerät, welches nach K.A.N. weder zusteht, noch in den Beständen der Feldzeug-Dienststellen vorhanden ist, bedeutet Zeitverlust und Leerlauf. Es wird daher befohlen: a) Das Entsenden von Kommandos ohen vorherige Sicherstellung , ob und wo Empfang von Munition und Gerät stattfinden können, hat zu unterbleiben. b) Anforderungen von Munition und Gerät hat in jedem Falle auf dem Dienstwege zu erfolgen. In äusserst dringenden Fällen auf dem Nachrichtennetz. c) In den Heeres-Nebenzeugämtern ist kein Nachschubgerät zur Ausgabe an die Truppe vorhanden. Ausnahme: Gewehrreinigungsfett, Gewehröl und Kochbadflüssigkeit. Diese Stoffe sind zur unmittelbaren örtlichen Ausgabe in kleineren Mengen bei dringendem Bedarf beim H.N.Za.Dt.Krone bereitgestellt werden. Unmittelbare Abholung durch die Divisionen und Korpstruppen kann erfolgen. 3.) Verwaltungswesen. A. Verpflegung. a) Ausnutzung des Landes durch Ankauf erwünscht. b) Sämtliche Truppenteile müssen jederzeit bei etwaigen Einsatz über eine volle erste Verpfl.-Ausstattung (3 Tagessätze) verfügen. c) Daher sind am 29.8.39 vom A.V.L.Flatow abzuholen von: 32.I.D. in der Zeit von 7.00 - 10.00 Uhr 2 Tagessätze Verpflegung einschl.Brot für nicht mot-Truppenteile für (31.8. und 1.9.), V-Tross muss also zwei Fahrten ausführen. Ferner holt 32.I.D. 2 Tagessätze VErpflegung einschl.Brot für die mot-Truppenteile ab (für 31.8. und 1.9.39). 3.I.D. in der Zeit von 10.00 - 13.00 Uhr Verpflegung wie 32.I.D. d) 2 Tagessätze Verpflegung sind niederzulegen und laufend aufzufrischen. e) Zuteilung der Korpstruppen wie bisher. 2./(H)21 wird hinsichtlich Verpflegung der 3.I.D. zugeteilt. f) Korpstruppen empfangen bei den Ausgabestellen der Divisionen, denen sie zugeteilt sind. g) 2./Kw.Kol.402 steht mit einer Hälfte am 29.8.39 7.00 Uhr beim A.V.L.Flatow der 32.I.D., mit anderer Hälfte um 10.00 Uhr der 3.I.D. zum Transport der Verpflegung zu den Ausgabestellen zur VErfügung. Nach Erledigung des Transportes Rückkehr in die Ortsunterkunft. h) Bäckerei-Kompanien 3 und 32 sind nach Eintreffen sofort einzusetzen. Einstzorte melden. i) Über Einsatz der Schlächtereizüge 3 und 32 folgt Befehl. B. Geldversorgung. Korpstruppen, die auf die Geldversorgung durch die Feldkasse der 4.Armee angewiesen sind und nicht über die 45 tägige Geldreserve verfügen, haben ihren Geldbedarf rechtzeitig und zwar am 5., 25. und 25. j.Mts. für die Geldempfangstage zum 10., 20. und letzten j.Mts.schriftlich bei der Feldkasse der 4.Armee anzumelden. Der Meldung ist ein Sortenzettel beizufügen. Bei jedem Geldempfang ist ausser dem Soldbuch als Ausweis eine vom Kdr.des Truppenteils unterschriebene und mit Dienststempel versehene Bescheinigung über die Berechtigung des Geldempfangs vorzulegen. 4.) Kraftfahrwesen. a) Die Betriebsstoffergänzung für den 29.8.39 erfolgt wie am 28.8.39. Bei Empfang von grösseren Betriebsstoffmengen sind die Betriebsstoff- Ausgabestellen fernmündlich zu unterrichten. b) 2./(H)Aufkl.Gr.21 wird für den Betriebsstoffempfang auf die Betriebsstoff-Ausgabestelle Kdtr.Tr.Üb.Pl.Gr.Born (Lager Westfalenhof) angewiesen. 5.) Sanitätswesen. Neue Krankensammelstelle ab 29.8.39 12.00 Uhr in Dt.Krone aufnahmebereit. 6.) Meldungen. Bei der Abfassung der Meldungen ist folgendes zu beachten: a) Ausfall an Kraftfahrzeugen sind nach Art, Zahl usw. so anzugeben, dass erkennbar ist , welches Kfz.als Ersatz gebraucht wird. Kfze., die bei der Truppe bezw. den Kw.Werkstattzügen instandgesetzt werden können und somit nur vorübergehend ausfallen, sind durch ein +) kenntlich zu machen. Voraussichtlicher Betriebsstoffbedarf für den nächsten Tag ist in den Tagesmeldungen mit anzugeben. b) Ausfall an Gerät nach Gerätklassen trennen. c) Bei den Krankenmeldungen sind die Unfälle (durch () besonders zu kennzeichnen) kurz zu erläutern. d) Bei den Meldungen über Veterinärwesen sind Ort und Belegung der Vet.-Kompanien sowie Belegung des Pf.S.Platzes Pottlitz anzugeben. |
| Oberbaustab XV
Flatow, den 29.August 1939 Qu.Abt.Nr.86/39 Besondere Anordnung Nr.27 1.) San.Wesen. a) Krankheitsfälle mit Verdacht auf epidemische Kinderlähmung sind in das Städt.Krankenhaus in Schneidemühl einzuweisen. b) Die mob.mässige 10-tägige Berichterstattung beginnt rückwirkend mit dem 26.8.39. Der 1.Nachweis für die Zeit vom 26. bis 31.8.39 ist zum 5.9.39 der 3.I.D. Abt.IVb, vorzulegen. Anweisungen für die Berichterstattung folgt. Die täglichen Meldungen über den Gesamtkrankenbestand durch die Truppe (aufgeschlüsselt nach Btl. usw. u.Rgt.-Einheiten, letzteres zusammengefasst) werden dadurch nicht berührt. 2.) Vet.-Wesen. Bei Anmeldung von kranken Pferden zur Abholung an Vet.Kp.3 sind genaue Angaben über Ort, Gehöft (Besitzer) bzw.-Strasse- u.Haus-Nr.zu machen. 3.) Tagesmeldungen. a) Alle Meldungen sind der Div.offen und mit der Aufschrift "Quartiermeister-Abteilung" zu übersenden. b) Verpflegungs- u.Gefchtsstärken sind mit einer Gesamtsumme anzugeben. Das gleiche gilt für die Pferde. Keine Unterteilung in Offz., Uffz.; Mansnchaften, bzw. l.u.s.Pferde. c) Kf.Meldungen. aa) In der Anlage wird ein neues muster für die Kf.-Meldungen übersandt, wie es vom Gen.Kdo.II.A.K. vorgschrieben worden ist. bb) Da die Regimenter, selbst Btl.u.Abt.für die Versorgung der unterstellten Einheiten auf allen Gebieten verantwortlich sind, müssen sie die Tagesmeldungen für alle Versorgungsgebiete der Div. vorlegen. Es ist unzulässig, eine Pz.Abw.Kp.oder Art.Abt.unmittelbar ihre Versorgungsmeldung der Div.vorlegen zu lassen. Es besteht sonst die Gefahr, dass die Regimenter nicht über die Versorgungslage er unterstellten Einheiten unterrichtet sind. cc) Da alle Truppenteile der Div.über Kraftfahrzeuge verfügen muss auch von allen Truppenteilen die tägliche Kf.-Meldung erstattet werden. Bisher fehlen vollkommen die Meldungen des Verpfl.Amtes und des Feldgend.Trupps. 4.) Verpflegungsempfang. a) Verpflegungsempfang am 30.2. für: aa) V-Tross II in der Zeit von 11.00 bis 12.30 Uhr, Verpflegung für den 2.9.39, bb) V-Tross mot anschl.von 12.30 bis 13.30 Verpflegung für den 2.9. b) Nachschub-Komp.stellt 1/2 Zug zur Verpfl.Ausgabestelle. Meldung 30.8. 7.00 Uhr bei V.A.St.Blankenfelde. c) Feld Inf.Ers.Btl.3.Inf.Div. wird hinsichtlich Verpflegung auf A.V.L.Dtsch.Krone angewiesen. d) Soweit die Truppen sich nicht gem.Abschn.IV der Bestimmungen für die Seifenversorgung der Wehrmacht im Mob.-Fall mit genügend Seife versorgt haben, decken sie ihren dringendsten Bedarf bis zum Beginn des Nachschubs bis auf weiteres auf Grund von Bezugsanweisungen (Muster Anlage). Bezahlung aus Kap.VIII E 230. Zustehende Mengen: je Kopf und Monat: 2 Stück Feinseife zu je 20gr (Körperwaschseife u.zum Waschen der Leibwäsche), alle 2 Monate 1 Stück Rasierseife zu 50gr. 5.) Kraftfahrwesen. a) Bei Herstellung der Einsatzbereitschaft sind der Div.für die meisten Einheiten Heereskraftfahrzeuge zugewiesen, für die im Mob.Fall Erg.Kfz. aus der Wirtschaft vorgesehen waren. Da es der W.E.J.Frankfurt (Oder) nicht möglich war, die in Händen der Halter dieser Kfz.befindlichen Kfz.-Kriegsbeorderungen einzuziehen, besteht die Möglichkeit, dass sich eins dieser Kraftfahrzeuge bei einem Truppenteil der Div.meldet. Dieses KRaftfahrzeug ist unverzüglich zur Kraftfahrzeug-Sammelstelle Frankfurt (Oder). Lindenstr. in Marsch zu setzen. b) Kfz.-Unfallmeldungen: Bei allen Kfz-Unfällen, die im Bereich des Wehrkreises II passieren, ist, wenn fremdes Eigentum beschädigt wurde die Unfallmeldung von den Truppenteilen direkt an: Wehrkreisverwaltung II, Stettin, Roonstrasse, bei Schäden nur an Heereseigentum an: Wehrkreisverwaltung III, Berlin-Grunewald 1, Cunostr.35-43 zu senden. c) Es wird darauf hingewiesen, dass die Abrechnung mit den Besitzern der Erg.Kfz. (bis zur Übernahme dieser Fahrzeuge durch Ankauf) durch die Zahlmeistereien der Truppenteile vorzunehmen ist, bevor die Abrechnungsunterlagen, Fahrtenbücher usw.in die Heimat zurückgesandt werden. 6.) Vernehmungen. Ab heute werden alle Vernehmungen von Flüchtlingen, Überläufern, Minderheitenangehörigen und allen sonstigen bereits Festgenommenen oder verdächtigen Persönlichkeiten durch die Div.(Abt.Ic) vorgenommen. Zoll und Gendarmerie sind angewiesen, solche Leute bei der Truppe abzuliefern. Diese hat für sichere Überführung nach Flatow Sorge zu tragen und die Leute im Rathaus Flatow bei der dortigen Kommunalpolizei abzuliefern. Gleichzeitig ist Abt.Ic der Div. (Flatow, Landratsamt) unter Übersendung des Vorganges zu benachrichtigen, die das weitere veranlasst. 7.) Entlaufenes Pferd. Ein Pferd der 13./I.R.29 ist am 25.8.39 bei Schönfeld entlaufen. Beschreibung: Rotschimmel mit weisser Blesse, mittelgross, in der Mähne eingeflochten ein Pappschild mit der Aufschrift I.R.29, Trense. Beim Aufgreifen Abgabe an I.R.29 und Meldung an Oberbaustab XV. Anlagen im Orignal vorhanden |
| Auszugsweise Abschrift Oberbaustab XV Flatow, den 30.August 1939 Abt.Qu.Nr.90/39 Besondere Anordnungen Nr.28 1.) - 3.) pp 4.) Verpflegung: a) Verpflegungsempfang am 31.8. für: (a) V.-Tross II in der Zeit von 11.00 bis 12.30 Uhr, Verpflegung für den 3.9.1939, b) V.-Tross mot anschl.von 12.30 bis 13.30 Uhr, Verpflegung für den 3.9.1939. Nach dem Empfang am 31.8. müssen sämtliche Einheiten einschl.rückw.Dienste mit Verpflegung bis 3.9. ausgestattet sein. c) Die in den besonderen Anordnungen Nr.17 Zff.2 angeordnete Abgabe von Schlachtscheinen an das Verpfl.Amt 3 ist nur von einzelnen Truppenteilen durchgeführt. Sämtliche noch verfügbaren Schlachtscheine sind nunmehr endgültig bis 31.8.39 abzugeben. Fehlanzeige erforderlich. pp. |
| Generalkommando II.Armeekorps
Flatow, den 30.8.1939. Abt.Qu. 16.45 Uhr Besondere Anordnungen für die Versorgung des II.A.K. für den 31.8.1939. 1.) Zuteilung hinsichtlich Versorgung. Der 3.I.D. werden auf den in Frage kommenden Versorgungsgebieten ab 31.8.39 zugeteilt: Fliegerhorst Kdtr.(E) 63 (eingesetzt in Blankenfelde, 3,5km südwestl.Flatow), Fliegerhorstkdtr.z.b.V.Brandis (eingesetzt in Annafeld, 6km südostw.Flatow). 2.) Verwaltungswesen. a) Verpflegung. Es holen am 31.8.39 aus A.V.L.Flatow ab: 3.I.D. in der Zeit von 7.00 - 9.00 Uhr einen Tagesatz Verpflegung einschl.Brot für mot- und nicht mot-Truppenteile (f.d.3.9.39) 32.I.D. in der Zeit von 9.00 - 11.00 Uhr einen Tagessatz Verpflegung einschl.Brot wie 3.I.D. Bäck.Kp.32 empfängt einen Tagessatz Backmaterial aus A.V.L.Flatow. b) 2./Kw.Kol.402 teht mit einer Hälfte am 31.8.39 um 7.00 Uhr beim A.V.L.Flatow der 3.I.D., mit anderer Hälfte um 9.00 Uhr der 32.I.D. wie am 29.8.39 zur Verfügung. 3.) Kraftfahrwesen. a) Die Versorgung mit BEtr.Stoff für den 31.8.39 erfolgt wie bisher. Feld Ers.Batl. 3.I.D. wird auf Betr.Stoff Ausg.Stelle Dtsch.Krone, Feld Inf.Ers. Btl.32.I.D. auf Betr.St.Ausg.Stelle Tr.Üb.Pl.Gr.Born (Lager Linde) angewiesen. b) Der am 1.9. 6.00 Uhr vorzulegenden Meldung über Kraftfahrwesen ist von den Divisionen, Korpstruppen und rückw.Diensten des II.A.K. eine Nachweisung über das Soll an Kfz.nach der K.A.N. beizufügen. (getrennt nach Kräder, Pkw., Lkw. einschl.Zg.Kw.). 4.) Gerätwesen. Beschaffen handelsüblichen Geräts. a) Nach K.A.N. zuständiges heeresübliches Gerät, das von Fz.Dienststellen noch nicht geliefert werden konnte, für den Einsatz der Truppe jedoch lebenswichtig ist, kann aus dem Handel freihändig beschafft werden (z.B.Doppelfernrohre, Theodolite, Messbänder usw.) b) Buchmässige Vereinnahmung des beschafften Geräts ist sicherzustellen. c) Kostenverrechnung bei Kap.VIII AE 21 Titel 69. Auf den Rechnungen ist die Verfg.OKH 72/89 Üb.g.AHA/Fz.In IVa Nr.17060/39 g.v.21.8.39 -nicht verteilt- zu vermerken. d) Die erfolgte freihändige Beschaffung ist dem für die Nachlieferung des fehlenden Geräts zuständigen H.Za.unmittelbar mitzuteilen, damit Nachlieferkontrollen berichtigt werden können. 5.) Feldpostwesen. Der Einstz der Feldpostämter der 3. und 32.I.D. ist so vorzubereiten, dass Überleitung auf das Feldpostverfahren in kürzester Zeit erfolgen kann. 6.) Meldungen. In den Gefechtsstärken sind nicht aufzunehmen: Stäbe von Regt.(einschl.) aufwärts, Sanitätspersonal, Krankenträger, Personal des Gepäcktrosses |
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